Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2024 / H 22.3 Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Allgemeines

Der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG unterliegen Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Für die Besteuerung ist eine Unterscheidung dieser Leistungen zwischen Leibrente, abgekürzter Leibrente und Einmalzahlungen nur bei Anwendung der Öffnungsklausel von Bedeutung. Zu Einzelheiten zur Besteuerung >BMF vom 19.08.2013 (BStBl I S. 1087) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 28.09.2021 (BStBl I S. 1831) und BMF vom 10.01.2022 (BStBl I S. 36), insbesondere Rz. 190-237, Anhang 3 II LStH 2024.

Begriff der Leibrente

  • Der Begriff der Leibrente i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ist ein vom bürgerlichen Recht (§§ 759 ff. BGB) abweichender steuerrechtlicher Begriff. Er setzt gleichbleibende Bezüge voraus, die für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlt werden (>BFH vom 15.07.1991 – BStBl 1992 II S. 78).
  • Aus dem Erfordernis der Gleichmäßigkeit ergibt sich, dass eine Leibrente nicht gegeben ist, wenn die Bezüge von einer wesentlich schwankenden Größe abhängen, z. B. vom Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens; das gilt auch dann, wenn die Bezüge sich nach einem festen Prozentsatz oder einem bestimmten Verteilungsschlüssel bemessen (>BFH vom 10.10.1963 – BStBl III S. 592, vom 27.05.1964 – BStBl III S. 475 und vom 25.11.1966 – BStBl 1967 III S. 178).
  • Die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln oder so genannten Währungsklauseln, die nur der Anpassung der Kaufkraft an geänderte Verhältnisse dienen sollen, schließen die Annahme einer Leibrente nicht aus (>BFH vom 02.12.1966 – BStBl 1967 III S. 179 und vom 11.08.1967 – BStBl III...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des ... / 4.2 Auskunftsanspruch
    1
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Laufendes Arbeitsverhältnis / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten
    1
  • Mindestlohn / 4.5 Mindestlohn für Auszubildende
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Rahmen-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 27.11.199 ... / §§ 3 - 13 ABSCHNITT III Arbeitszeit/Zeitzuschläge
    0
  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Zusammenarbeit neu gestalten: Mutig führen
Mutig führen
Bild: Haufe Shop

Klassische Hierarchien und schlechte Kommunikation bremsen Unternehmen aus. Dieses Buch zeigt, wie kluge Führung und Freiräume Mitarbeitende motivieren, ihr volles Potenzial einzubringen. Mit Basics, praxisnahen Tipps und über 100 humorvollen Zeichnungen – kompakt und inspirierend!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren