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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 2 EStG

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H 2 Umfang der Besteuerung

Erstattungsüberhänge

Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte (>BFH vom 12.03.2019 - BStBl II S. 658).

G. d. E. im Verlustentstehungsjahr

Der negative G. d. E. im Entstehungsjahr ist nach Durchführung des Verlustrücktrags bzw. Verlustvortrags um den Betrag der zurückgetragenen bzw. vorgetragenen Einkünfte zu erhöhen. Der dementsprechend geänderte G. d. E. bildet die Ausgangsgröße für die weitere Ermittlung des Einkommens gem. § 2 Abs. 4 (>BFH vom 03.05.2023 - BStBl II S. 1002)

Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen

Die Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs bildet den letzten Schritt auf dem Weg zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer und hat keinen Einfluss auf etwaige, vorher zu berücksichtigende Steuerermäßigungen. Hieraus ergibt sich bei Anwendung der Steuerermäßigungsvorschriften kein zusätzliches Verrechnungspotenzial

(> BFH vom 14.04.2021 - BStBl II S. 848)

Keine Einnahmen oder Einkünfte

Bei den folgenden Leistungen handelt es sich nicht um Einnahmen oder Einkünfte:

  • Arbeitnehmer-Sparzulagen (§ 13 Abs. 3 VermBG)
  • Investitionszulagen nach dem InvZulG
  • Neue Anteilsrechte aufgrund der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (§§ 1, 7 KapErhStG)
  • Wohnungsbau-Prämien (§ 6 WoPG)

Lebenspartner und Lebenspartnerschaften

§ 2 Abs. 8 EStG gilt nur für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 LPartG. Andere Lebensgemeinschaften fallen nicht unter diese Vorschrift, selbst wenn die Partner ihre Rechtsbeziehungen auf eine vertragliche Grundlage gestellt haben (>BFH vom 26.06.2014 – BStBl II S. 829 und vom 26.4.2017 – BStBl II S. 903).

Liebhaberei

bei Einkünften aus

  • Land- und Forstwirtschaft >H 13.5 (Liebhaberei),
  • Gewerbebetrieb >H 15.3 (Abgrenzung der Gewinnerzielungsabsicht zur...

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  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
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  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
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  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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