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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / H 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d. § 6b EStG

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Abbruchkosten

Kosten für den anlässlich einer Veräußerung des Grund und Bodens erfolgten Abbruch eines Gebäudes stellen laufenden Aufwand dar und haben keine Auswirkung auf die Höhe des Veräußerungsgewinns i. S. d. § 6b Abs. 2 EStG (>BFH vom 27.02.1991 – BStBl II S. 628).

Aufwuchs aufgrund und Boden

  • Begriff

    Aufwuchs auf dem Grund und Boden sind die Pflanzen, die auf dem Grund und Boden gewachsen und noch darin verwurzelt sind (>BFH vom 07.05.1987 – BStBl II S. 670).

  • Veräußerungsvorgänge

    Die Anwendung des § 6b EStG ist auch dann möglich, wenn Aufwuchs aufgrund und Boden und der dazugehörige Grund und Boden in engem sachlichen (wirtschaftlichen) und zeitlichen Zusammenhang an zwei verschiedene Erwerber veräußert werden und die Veräußerungen auf einem einheitlichen Veräußerungsentschluss beruhen (>BFH vom 07.05.1987 – BStBl II S. 670).

Entnahme

Erwirbt der Stpfl. für die Hingabe eines Wirtschaftsguts ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens oder wird er dafür von einer privaten Schuld befreit, liegt eine nach § 6b EStG nicht begünstigte Entnahme vor (>BFH vom 23.06.1981 – BStBl 1982 II S. 18); siehe aber >Tausch.

Freiwilliger Landtausch

  • Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs nach §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes ist nicht nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 6 EStG zu beurteilen, soweit Wertgleichheit besteht. Es gelten dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und Baulandumlegungsverfahren (>BFH vom 23.10.2019 - BStBl 2021 II S. 425).
  • >auch Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren

Grund und Boden

  • Der Begriff "Grund und Boden" umfasst nur den "nackten" Grund und Boden >BFH vom 24.08.1989 (BStBl II S. 1016).
  • Das Recht, ein Grundstück mit Klärschlamm zu verfüllen, ist kein vom Grund und Boden verselbständigtes Wirtschaftsgut (>BFH vom 20.03....

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