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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / H 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG

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Anwendungsschreiben

>BMF vom 18.12.2008 (BStBl 2009 I S. 16) – letztmals abgedruckt im EStH 2013 Anhang 37 II – und BMF vom 15.09.2014 (BStBl I S. 1278)

(Anhang 37 II)

Auflagen

Zahlungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Erfüllung einer Auflage nach § 153a StPO oder § 56b StGB sind nicht als Spende abziehbar (>BFH vom 19.12.1990 – BStBl 1991 II S. 234).

Aufwandsspenden

>BMF vom 25.11.2014 (BStBl I S. 1584) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 24.08.2016 (BStBl I S. 994)

(Anhang 37 III)

Beitrittsspende

Eine anlässlich der Aufnahme in einen Golfclub geleistete Zahlung ist keine Zuwendung i. S. d. § 10b Abs. 1 EStG, wenn derartige Zahlungen von den Neueintretenden anlässlich ihrer Aufnahme erwartet und zumeist auch gezahlt werden (sog. Beitrittspende). Die geleistete Zahlung ist als >Gegenleistung des Neumitglieds für den Erwerb der Mitgliedschaft und die Nutzungsmöglichkeit der Golfanlagen anzusehen (>BFH vom 02.08.2006 – BStBl 2007 II S. 8).

Crowdfunding

Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding" >BMF vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 246)

Durchlaufspendenverfahren

  • >BMF vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF vom 26.03.2014 (BStBl I S. 791)

    (Anhang 37 I)

  • Eine Durchlaufspende ist nur dann abziehbar, wenn der Letztempfänger für denjenigen VZ, für den die Spende steuerlich berücksichtigt werden soll, wegen des begünstigten Zwecks von der Körperschaftsteuer befreit ist (>BFH vom 05.04.2006 – BStBl 2007 II S. 450).
  • Für den Abzug von Sachspenden im Rahmen des Durchlaufspendenverfahrens ist erforderlich, dass der Durchlaufstelle das Eigentum an der Sache verschafft wird. Bei Eigentumserwerb durch Einigung und Übergabeersatz (§§ 930, 931 BGB) ist die körperliche Übergabe der Sache an die Durchlaufstelle nicht erforderlich; es sind aber eindeutige Gestaltung...

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