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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / Zu § 43 EStG

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H 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Allgemeines

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer >BMF vom 19.05.2022 (BStBl I S. 742) unter Berücksichtigung der Änderungen in Rn. 92 und 300a durch BMF vom 20.12.2022 (BStBl I 2023 S. 46)

(Anhang 19 II)

Empfänger und Zeitpunkt der Datenlieferung

>BMF vom 24.09.2013 (BStBl I S. 1183)

Insolvenz

Der Abzug von Kapitalertragsteuer ist auch bei dem Gläubiger von Kapitalerträgen vorzunehmen, der in Insolvenz gefallen ist (>BFH vom 20.12.1995 – BStBl 1996 II S. 308).

Rückzahlung einer Dividende

>H 44b.1

Schneeballsysteme

Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn der Stpfl. Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist (>BFH vom 29.09.2020 - BStBl 2021 II S. 468 und vom 27.10.2020 - BStBl 2021 II S. 472 und 481).

Typische Unterbeteiligung

Der Gewinnanteil aus einer typischen Unterbeteiligung unterliegt der Kapitalertragsteuer. Der Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt sich für die Zwecke der Kapitalertragsteuer nach dem vertraglich bestimmten Tag der Auszahlung (§ 44 Abs. 3 EStG) (>BFH vom 28.11.1990 – BStBl 1991 II S. 313).

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