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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / H 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens

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Festwert

  • >H 6.8
  • Kein Zugang von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zwölf Monate nicht übersteigt (kurzlebige Wirtschaftsgüter) zum Festwert (>BFH vom 26.08.1993 – BStBl 1994 II S. 232).
  • Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung bei der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens und des Vorratsvermögens >BMF vom 08.03.1993 (BStBl I S. 276).

    (Anhang 9 II)

Fehlende Bestandsaufnahme

Ein materieller Mangel der Buchführung kann auch vorliegen, wenn die körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 1 fehlt oder unvollständig ist, es sei denn, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 4 nicht erforderlich ist (>BFH vom 14.12.1966 – BStBl 1967 III S. 247).

Fehlendes Bestandsverzeichnis

Fehlt das Bestandsverzeichnis oder ist es unvollständig, so kann darin ein materieller Mangel der Buchführung liegen (>BFH vom 14.12.1966 – BStBl 1967 III S. 247).

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