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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / H 20.2 Einnahmen aus Kapitalvermögen

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Abtretung

Zur Zurechnung von Zinsen bei Abtretung einer verzinslichen Forderung >BFH vom 08.07.1998 (BStBl 1999 II S. 123).

American Depository Receipts (ADRs)

Zur Besteuerung von ADRs auf inländische Aktien und vergleichbaren Hinterlegungsscheinen, die Aktien vertreten >BMF vom 24.05.2013 (BStBl I S. 718) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 18.12.2018 (BStBl I S. 1400)

Betriebsaufspaltung

>H 15.7 (4) Gewinnausschüttungen

Einlagenrückgewähr

  • Rückgewähr von Einlagen durch eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft; bilanzsteuerrechtliche Behandlung beim Empfänger >BMF vom 09.01.1987 (BStBl I S. 171).
  • Der aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG stammende Gewinnanteil ist beim Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als nicht steuerbare Einnahme zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn der Stpfl. an der ausschüttenden Körperschaft gemäß § 17 EStG beteiligt ist. Der Teil der Ausschüttung einer Körperschaft, der aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG finanziert ist, führt zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung. Zur Veräußerung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG (>BFH vom 19.07.1994 – BStBl 1995 II S. 362); zu den Auswirkungen bei § 20 Abs. 2 EStG >BMF vom 19.05.2022 (BStBl I S. 742) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 20.12.2022 (BStBl I 2023 S. 46), Rn. 92

    (Anhang 19 II)

  • Zur Bescheinigung der Leistungen, die als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen sind, durch die Kapitalgesellschaft >§ 27 Abs. 3 KStG.

Erstattungszinsen nach § 233a AO

  • Erstattungszinsen sind steuerbare Einnahmen (>BFH vom 12.11.2013 – BStBl 2014 II S. 168 und vom 24.6.2014 – BStBl II S. 998).
  • Aus Gründen sachlicher Härte sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nach § 163 AO nicht in die Steuerbeme...

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