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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / H 13.3 Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen

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Baumbestand

Zur steuerlichen Behandlung des Baumbestandes >BMF vom 16.05.2012 (BStBl I S. 595)

(Anhang 20 III)

Betrieb

  • Lag nach der Einheitswertfeststellung ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohn- und Wirtschaftsteil vor und überstieg die Größe der bewirtschafteten Fläche die für die Abgrenzung von einer privaten Gartenbewirtschaftung entwickelte Grenze von 3.000 m², ist auch einkommensteuerrechtlich von einem landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen, sofern die Beweisanzeichen nicht erschüttert werden (>BFH vom 05.05.2011 – BStBl II S. 792).
  • Ein Grundstück, welches mehr als 100 km von der Hofstelle entfernt liegt, kann regelmäßig weder dem notwendigen noch dem gewillkürten Betriebsvermögen eines aktiv bewirtschafteten oder eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs zugeordnet werden (>BFH vom 19.07.2011 – BStBl 2012 II S. 93).
  • Zum Vorliegen eines Forstbetriebs oder Forstteilbetriebs >BMF vom 18.05.2018 (BStBl I S. 689)

    Anhang 20 II

  • >Nießbrauch

Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulen

>BMF vom 27.06.2014 (BStBl I S. 1094), vom 5.10.2018 (BStBl I S. 1037) und vom 26.11.2021 (BStBl I S. 2451)

Bewertung von Tieren

>BMF vom 14.11.2001 (BStBl I S. 864)

(Anhang 9 IV)

Bewertungswahlrecht

Das einmal in Anspruch genommene Wahlrecht bindet den Landwirt grundsätzlich auch für die Zukunft (>BFH vom 14.04.1988 – BStBl II S. 672 und vom 17.03.1988 – BStBl II S. 770).

Eiserne Verpachtung

Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582a, 1048 BGB >BMF vom 21.02.2002 (BStBl I S. 262).

(Anhang 16 VII)

Forstwirtschaft

Zur Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs >BMF vom 18.05.2018 (BStBl I S. 689)

(Anhang 20 II)

Jagd

Die Einkünfte aus der Jagd stehen im Zusammenhang mit einem land- un...

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