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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2012 / H 20.1 Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

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Abgeltungsteuer – Allgemeines

Zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer >BMF vom 9.10.2012 (BStBl I S. 953); Ergänzung des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 (BStBl 2010 I S. 94) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 16.11.2010 (BStBl I S. 1305)

(Anhang 19 II)

Anschaffungskosten

  • Ein beim Erwerb einer stillen Beteiligung an den Geschäftsinhaber entrichtetes Ausgabeaufgeld gehört zu den Anschaffungskosten der stillen Beteiligung (>BFH vom 23.11.2000 – BStBl 2001 II S. 24).
  • Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen sind Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (>BFH vom 27.3.2007 – BStBl 2010 II S. 159).
  • Zahlt ein Stpfl., der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters (sog. Strategieentgelt), ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen (>BFH vom 28.10.2009 – BStBl 2010 II S. 469).

Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG

  • Erst wenn die Gesellschaft endgültig von einer Schuld befreit wird, handelt es sich im Falle der Übernahme einer Gesellschaftsschuld durch den stillen Gesellschafter um die allein maßgebliche "geleistete Einlage" i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG. Eine erst später erteilte Genehmigung einer Schuldübernahme durch den Gläubiger wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt zurück, in dem der stille Gesellschafter sich dazu verpflichtet hatte (>BFH vom 16.10.2007 – BStBl 2008 II S. 126).
  • >H 21.2

Stiller Gesellschafter

  • Die Vereinbarung einer Betei...

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