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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2006 / H 34b.3 Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen, nachgeholten Nutzungen und Holznutzungen infolge höherer Gewalt

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Beispiele:

A. (zu R 34b.3 Abs. 1)

    Roherlös
    im Ganzen je fm
Nutzungssatz 4.000 fm    
Gesamteinschlag im Wirtschaftsjahr      
(ohne Holznutzung infolge höherer Gewalt) 6.000 fm 180.000 € 30 €

Demnach beträgt der Roherlös aus den über den Nutzungssatz hinausgehenden Holznutzungen:

(6.000 fm – 4.000 fm =) 2.000 fm x 30 € = 60.000 €.

B. (zu R 34b.3 Abs. 1)

Die über den Nutzungssatz hinausgehende Holznutzung ist nachweisbar in der Endnutzung geführt; End- und Vornutzung sind nach Masse und Wert in den Büchern getrennt.

    Roherlös
    im Ganzen je fm
Nutzungssatz 4.000 fm    
Gesamteinschlag im Wirtschaftsjahr      
(ohne Holznutzung infolge höherer Gewalt) 6.000 fm 180.000 € 30 €
Vornutzung ‐ 1.000 fm ‐ 15.000 € 15 €
Endnutzung 5.000 fm 165.000 € 33 €

Demnach beträgt der Roherlös aus den über den Nutzungssatz hinausgehenden Holznutzungen:

(6.000 fm – 4.000 fm =) 2.000 fm x 33 € = 66.000 €.

C. (zu R 34b.3 Abs. 3)

      davon entfallen auf
   

Gesamt-

betrag

ordent-

liche

Holznut-

zungen

außer-

ordent-

liche

Holznut-

zungen

Holznut-

zungen

infolge

höherer

Gewalt
   
   
   
   
  € € € € €
Roherlös   150.000 100.000 30.000 20.000
Betriebsausgaben 70.000 ‐ 70.000      
davon Betriebsausgaben i. S. d. § 34b Abs. 2 Nr. 1 EStG 25.000   ‐ 25.000    
Die übrigen Betriebsausgaben (§ 34b Abs. 2 Nr. 2 EStG) in Höhe von 45.000        
sind im Verhältnis 100.000 : 30.000 : 20.000 aufzuteilen     ‐ 30.000 ‐ 9.000 ‐ 6.000
Gewinn   80.000 45.000 21.000 14.000

D. (zu R 34b.3 Abs. 3)

      davon entfallen auf
   

Gesamt-

betrag

ordent-

liche Holznut-

zungen

Holznutzungen

infolge höherer Gewalt, die
        a) b)
        innerhalb außerhalb
        des Nut- des Nut-
        zungs- zungs-
        satzes satzes
        anfallen anfallen
  € € € € €
Roherlös   150.000 80.000 20.000 50.000
Betriebsausgaben 70.000 ‐ 70....

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