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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2005 / H 33c Kinderbetreuungskosten

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Erwerbstätigkeit

Ein Stpfl. ist erwerbstätig, wenn er einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht (→ BFH vom 16.5.1975 – BStBl II S. 537).

Kinderbetreuungskosten

Zu berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren, sonstige Sachleistungen) für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson (z. B. Fahrtkosten). Betreuung in diesem Sinne ist nur die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, d. h. die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen.

Berücksichtigt werden können danach z. B. Aufwendungen für

  • die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen,
  • die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern,
  • die Beschäftigung von Hausgehilfen oder Haushaltshilfen, soweit sie das Kind betreuen,
  • die Beaufsichtigung des Kindes bei Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben (→ BFH vom 17.11.1978 – BStBl 1979 II S. 142).

Nicht berücksichtigungsfähig sind

  • Aufwendungen für Sachleistungen, die neben der Betreuung erbracht werden, z. B. Verpflegung des Kindes in einer Kindertagesstätte (→ BFH vom 28.11.1986 – BStBl 1987 II S. 490),
  • Nebenkosten, die nicht unmittelbar der Betreuung des Kindes dienen, z. B. Fahrtkosten des Kindes zur Betreuungsperson (→ BFH vom 29.8.1986 – BStBl 1987 II S. 167),
  • Aufwendungen für eine Lebenspartnerin und Mutter, die zusammen mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt des Stpfl. lebt (→ BFH vom 6.11.1997 – BStBl 1998 II S. 187).

Verhältnisse im Wohnsitzstaat

Die nach § 33c Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Kürzung der Beträge nach § 33c Abs. 1 und 2 EStG erfolgt auf der G...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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