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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2004 / H 42 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

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Arzneimittelzulassungen

Eine entgeltlich erworbene Arzneimittelzulassung ist dem Grunde nach ein abnutzbares Wirtschaftsgut (→BMF vom 12.7.1999 – BStBl I S. 686).

Betriebsvorrichtungen

Zur Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken sind die allgemeinen Grundsätze des Bewertungsrechts anzuwenden → § 68 Abs. 2 Nr. 2, § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG; gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 31.3.1992 (BStBl I S. 342).

Bewegliche Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter (→R 31a Abs. 1) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern (→BFH vom 22.5.1979 – BStBl II S. 634).

Drittaufwand

→H 18

Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

→H 18

Gebäude

  • Ein Container ist ein Gebäude, wenn er nach seiner individuellen Zweckbestimmung für eine dauernde Nutzung an einem Ort aufgestellt ist und seine Beständigkeit durch die ihm zugedachte Ortsfestigkeit auch im äußeren Erscheinungsbild deutlich wird (→ BFH vom 23.9.1988 – BStBl 1989 II S. 113).
  • Ein sog. Baustellencontainer ist kein Gebäude, da es an der Ortsfestigkeit fehlt (→ BFH vom 18.6.1986 – BStBl II S. 787).
  • Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind Gebäude (→BFH vom 25.4.1996 – BStBl II S. 613).
  • Eine Tankstellenüberdachung mit einer Fläche von mehr als 400 m² ist ein Gebäude (→BFH vom 28.9.2000 – BStBl 2001 II S. 137).

Gebäudeteile

Gebäudeteile sind selbständige Wirtschaftsgüter und deshalb gesondert abzuschreiben, wenn sie mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (→BFH vom 26.11.1973 – BStBl 1974 II S. 132).

→R 13 Abs. 4

Geschäfts-/Firmenwert

Zur Abschreibung des Geschäfts-/Firmenwerts (→BMF vom 20.11.1986 – BStBl I S. 532).

(Anhang 9)

Mietereinbauten

Mieterein- und -umbauten als unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind (→BMF vom 15...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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