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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2004 / H 18 Betriebseinnahmen und -ausgaben

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Abgrenzung der Betriebsausgaben von den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung

→R 117 ff.

Auflösung des Mietvertrags

Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrags über eine Wohnung sind Betriebsausgaben bei ausschließlich betrieblich veranlasster Verlegung des Lebensmittelpunkts (→BFH vom 1.12.1993 – BStBl 1994 II S. 323).

Aufwendungen eines Pächters in Erwartung eines späteren Eigentumsübergangs

Aufwendungen des Pächters eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Zusammenhang mit der Erneuerung der Dacheindeckung eines im Eigentum des Verpächters stehenden und dem Pachtbetrieb dienenden Wirtschaftsgebäudes sind – ggf. im Wege der AfA – als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie in erkennbarer Erwartung eines späteren Eigentumsübergangs erbracht worden sind (→BFH vom 13.5.2004 – BStBl II S. 780).

Betreuervergütung

Vergütungen für einen ausschließlich zur Vermögenssorge bestellten Betreuer stellen Betriebsausgaben bei den mit dem verwalteten Vermögen erzielten Einkünften dar, sofern die Tätigkeit des Betreuers weder einer kurzfristigen Abwicklung des Vermögens noch der Verwaltung ertraglosen Vermögens dient (→BFH vom 14.9.1999 – BStBl 2000 II S. 69).

Betriebseinnahmen

  • Begriff → BFH vom 22.7.1988 (BStBl II S. 995)
  • Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an einer vom Geschäftspartner organisierten Fachtagung, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet, ist Betriebseinnahme (→BFH vom 26.9.1995 – BStBl 1996 II S. 273).
  • Druckbeihilfen (→BFH vom 3.7.1997 – BStBl 1998 II S. 244)

Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, können sie als so genannter Drittaufwand nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Stpfl. sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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