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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2004 / H 169 Private Veräußerungsgeschäfte

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Anschaffung

Zu Anschaffungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und bei Erbauseinandersetzung → BMF vom 13.1.1993 (BStBl I S. 80) und vom 11.1.1993 (BStBl I S. 62) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 5.12.2002 (BStBl I S. 1392).

(Anhang 13)

→Enteignung

Anschaffung ist auch

  • die Abgabe eines Meistgebots in einer Zwangsversteigerung (→BFH vom 27.8.1997 – BStBl 1998 II S. 135),
  • der Erwerb auf Grund eines Ergänzungsvertrags, wenn damit erstmalig ein Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils rechtswirksam entsteht (→BFH vom 17.12.1997 – BStBl 1998 II S. 343),
  • der Erhalt kostenloser Bezugsrechte oder von Gratisaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung (→BFH vom 19.12.2000 – BStBl 2001 II S. 345); zum Anschaffungszeitpunkt → Bezugsrecht.

Keine Anschaffung ist

  • der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (→BFH vom 4.7.1950 – BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 – BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 – BStBl II S. 942, →Veräußerungsfrist),
  • der Erwerb kraft Gesetzes oder eines auf Grund gesetzlicher Vorschriften ergangenen Hoheitsaktes (→BFH vom 19.4.1977 – BStBl II S. 712),
  • die Rückübertragung von enteignetem Grundbesitz oder dessen Rückgabe nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung auf Grund des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23.9.1990 i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.12.1998 (→VermG – BGBl. I S. 4026, § 52 Abs. 2 Satz 2 D-Markbilanzgesetz in der Fassung vom 28.7.1994 – DMBilG – BGBl. I S. 1842); →hierzu auch BMF vom 11.1.1993 – BStBl I S. 18,
  • der Umtausch von Wertpapieren mit variablem Zins (Floating-Rate-Notes) in festverzinsliche Schuldverschreibungen (Bonds), wenn Emittent, Inhaber, Nennbetrag und Laufzeit unverändert bleiben, das Umtauschrecht zum Bezug der festverzinslichen Schu...

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