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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2004 / H 161 Einnahmen und Werbungskosten

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Bauherrenmodell

  • Zur Abgrenzung zwischen Werbungskosten, Anschaffungskosten und Herstellungskosten → BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546),

    (Anhang 30)

  • →Fonds, geschlossene,
  • Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft entfallen, sind Werbungskosten, selbst wenn Einnahmen noch nicht erzielt worden sind (→BFH vom 4.3.1997 – BStBl II S. 610).

Drittaufwand

→H 18

Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

→H 18

Einkünfteerzielungsabsicht

→ BMF vom 8.10.2004 (BStBl I S. 933)

(Anhang 30)

Einnahmen

  • Zahlungen, die wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung einer Miet- oder Pachtsache geleistet werden (→BFH vom 22.4.1966 – BStBl III S. 395, vom 29.11.1968 – BStBl 1969 II S. 184 und vom 5.5.1971 – BStBl II S. 624),
  • Guthabenzinsen aus Bausparvertrag, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem der Einkunftserzielung dienenden Grundstück stehen, sind ebenso wie entsprechende Schuldzinsen bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen (→BFH vom 9.11.1982 – BStBl 1983 II S. 172 sowie BMF vom 28.2.1990 – BStBl I S. 124).
  • Abstandszahlungen eines Mietinteressenten an Vermieter für Entlassung aus Vormietvertrag (→ BFH vom 21.8.1990 – BStBl 1991 II S. 76),
  • Erstattet ein Kreditinstitut oder ein Dritter (z. B. der Erwerber) Damnumbeträge, die als Werbungskosten abgezogen worden sind, liegen im Zeitpunkt der Erstattung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor (→BFH vom 22.9.1994 – BStBl 1995 II S. 118). Dies gilt auch, wenn die Damnumbeträge im Rahmen der Nutzungswertbesteuerung abgezogen worden sind (→BFH vom 28.3.1995 – BStBl II S. 704). Keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung liegen vor, wenn das Damnum nur einen unselbständigen Rechnungsposten für ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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