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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2003 / H 197 Umfang der steuerbegünstigten Einkünfte

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist bei der Ermittlung der nach § 34 EStG begünstigten außerordentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nur insoweit abzuziehen, als tariflich voll zu besteuernde Einnahmen dieser Einkunftsart dafür nicht mehr zur Verfügung stehen (→BFH vom 29.10.1998 - BStBl 1999 II S. 588).

Berechnungsbeispiele

Ermittlung der Höhe der steuerbegünstigten Einkünfte bei Zusammentreffen von laufenden negativen und außerordentlichen positiven Einkünften innerhalb einer Einkunftsart

Beispiel 1:

Einzelveranlagter Stpfl.

  Spalte 1 2 3 4
1 VZ 01      
2 Einkünfte aus § 15      
3 laufende     -100.000
4 außerordentliche   150.000  
5 § 19   350.000  
6 § 21     - 400.000
7 Zwischensumme   500.000 -500.000
8 Horizontaler Verlustausgleich      
9 (innerh. ders. Eink.art unbegr.) § 15 (Z. 3, 4)   -100.000 100.000
10 (-100.000 + 150.000 = 50.000)      
11 Summe der positiven Einkünfte / Verluste   400.000 - 400.000
12        
13 Vertikaler Verlustausgleich      
14 (§ 2 Abs. 3 S. 3 EStG)      
15 Höchstbetragsberechnung:      
16 Summe der positiven Einkünfte 400.000    
17 unbeschr. Ausgleich bis 51.500 € - 51.500    
18   348.500    
19 davon ½ (beschränkter Ausgleich) 174.250    
20   51.500    
21 Höchstbetrag 225.750 -225.750 225.750
22 S.d.E. / verbleibender Verlustabzug   174.250 -174.250
23 nachrichtlich für Zwecke des Verlustabzugs:      
24 verhältnismäßige Aufteilung (§ 2 Abs. 3 S. 4)      
25 (§ 10d i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4)      
26 § 15: 50.000 / 400.000 x 174.250   21.781  
27 § 19: 350.000 / 400.000 x 174.250   152.469 .
28 § 21: (-400.000) / (-400.000) x (174.250)     -174.250
29     174.250 -174.250
Anteil der gewerblichen Einkünfte  
an der Summe der Einkünfte 21.844 €
Höhe der außerordentlichen Einkünfte 150.000 €
maxim...

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