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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2003 / H 134b Gewinnerzielungsabsicht

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Abgrenzung der Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei

  • bei einem Architekten → BFH vom 12.9.2002 (BStBl 2003 II S. 85),
  • bei einem Erfinder → BFH vom 14.3.1985 (BStBl II S. 424),
  • bei Vermietung einer Ferienwohnung → BFH vom 5.5.1988 (BStBl II S. 778),
  • beim Betrieb eines Gästehauses →BFH vom 13.12.1984 (BStBl 1985 II S. 455),
  • bei einem als sog. Generationenbetrieb geführten Unternehmen →BFH vom 24.8.2000 (BStBl II S. 674),
  • bei einem unverändert fortgeführten regelmäßig Verluste bringenden Großhandelsunternehmen → BFH vom 19.11.1985 (BStBl 1986 II S. 289),
  • bei einem Künstler → BFH vom 6.3.2003 (BStBl II S. 602),
  • bei Vercharterung eines Motorbootes →BFH vom 28.8.1987 (BStBl 1988 II S. 10),
  • bei einer Pferdezucht →BFH vom 27.1.2000 (BStBl II S. 227),
  • bei einem hauptberuflich tätigen Rechtsanwalt →BFH vom 22.4.1998 (BStBl II S. 663),
  • bei Betrieb einer Reitschule →BFH vom 15.11.1984 (BStBl 1985 II S. 205),
  • bei einem Schriftsteller → BFH vom 23.5.1985 (BStBl II S. 515),
  • bei einem Steuerberater →BFH vom 31.5.2001 (BStBl 2002 II S. 276),
  • bei Betrieb eines Trabrennstalls → BFH vom 19.7.1990 (BStBl 1991 II S. 333).

Anlaufverluste

Verluste der Anlaufzeit sind steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn die Tätigkeit von Anfang an erkennbar ungeeignet ist, auf Dauer einen Gewinn zu erbringen (→BFH vom 23.5.1985 - BStBl II S. 515 und vom 28.8.1987 - BStBl 1988 II S. 10).

Betriebszweige

Wird sowohl eine Landwirtschaft als auch eine Forstwirtschaft betrieben, ist die Frage der Gewinnerzielungsabsicht getrennt nach Betriebszweigen zu beurteilen (→BFH vom 13.12.1990 - BStBl 1991 II S. 452).

Beweisanzeichen

  • Betriebsführung

    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dau...

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