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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2003 / H 114 Berechnung der Vorsorgepauschale bei Ehegatten

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Steuerfreie Einnahmen, auch die nach einem DBA steuerfrei gestellten Bezüge, gehören nicht zur Bemessungsgrundlage der Vorsorgepauschale (→BFH vom 18.3.1983 - BStBl II S. 475).

Beispiel zur Berechnung der ungekürzten Vorsorgepauschale

Zusammenzuveranlagende Ehegatten

Ehemann: rentenversicherungspflichtig, 63 Jahre alt, Arbeitslohn 30.000 €, darin enthalten

Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG (Werkspension) 5.000 €

Ehefrau: rentenversicherungspflichtig, 60 Jahre alt, Arbeitslohn 9.000 €

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale:  
    Ehemann   Ehefrau
    €   €
         
  Arbeitslohn 30.000   9.000
  abzüglich Versorgungsfreibetrag 40 % von 5.000 € (Höchstbetrag von 3.072 € nicht überschritten) = ‐ 2.000    
  verminderter Arbeitslohn 28.000   9.000
  gemeinsame Bemessungsgrundlage   37.000  
2. Berechnung der Vorsorgepauschale:      
    Ehemann   Ehefrau
    €   €
  20 % der gemeinsamen Bemessungsgrundlage von 37.000 € = 7.400    
  Höchstens 6.136 € (2 x 3.068 €) 6.136    
a) abzüglich 16 % der gemeinsamen      
  Bemessungsgrundlage von 37.000 € (aber kein Negativergebnis) ‐ 5.920   216
b)   7.400    
  Abzüglich ‐ 216    
    7.184    
  Höchstbetrag (2 x 1.334 € =) 2.668    
  der niedrigere Betrag ist anzusetzen:     2.668
c)   7.400    
  abzüglich (216 € + 2.668 € =) ‐ 2.884    
    4.516    
  zur Hälfte 2.258    
  Höchstbetrag (2 x 667 € =) 1.334    
  der niedrigere Betrag ist anzusetzen:     1.334
  insgesamt:     4.218
  Abrundung auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren Betrag ergibt die Vorsorgepauschale:     4.212

Beispiel zur Berechnung der gekürzten Vorsorgepauschale

Zusammenzuveranlagende Ehegatten

Ehemann: 68 Jahre alt, Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit 2.000 €, Bezug von Altersrente aus der gesetz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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