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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2002 / H 236 Bodengewinnbesteuerung

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Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert

  • Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist bei Grund und Boden, der mit dem Zweifachen des Ausgangsbetrags als Einlage anzusetzen war, auch dann ausgeschlossen, wenn für die Minderung des Werts des Grund und Bodens eine Entschädigung gezahlt und diese als Betriebseinnahme erfasst wird (→BFH vom 10.8.1978 - BStBl 1979 II S. 103).
  • Ein außer Betracht bleibender Veräußerungs- oder Entnahmeverlust kann nicht im Wege der Teilwertabschreibung vorweggenommen werden (→BFH vom 16.10.1997 - BStBl 1998 II S. 185).

Ausschlussfrist

Versäumt ein Land- und Forstwirt es, rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlussfrist die Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG zu beantragen, und ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Jahresfrist nicht mehr möglich, kann er aus Billigkeitsgründen nicht so gestellt werden, als hätte das Finanzamt den höheren Teilwert festgestellt (→BFH vom 26.5.1994 - BStBl II S. 833).

Bodengewinnbesteuerung

Zu Fragen der Bodengewinnbesteuerung →BMWF vom 29.2.1972 (BStBl I S. 102) -Tz. 1 bis 6 und 9 bis 13.

Personenhandelsgesellschaften

§ 55 EStG ist für gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaften sowie auf Sonderbetriebsvermögen solcher Gesellschaften (R 13 Abs. 2) nicht anwendbar (→BFH vom 11.3.1992 - BStBl II S. 797).

Teilwert im Sinne des § 55 Abs. 5 EStG entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten (→BFH vom 25.8.1983 - BStBl 1984 II S. 33).

Verlustausschlussklausel

  • Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG zwingt bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils dazu, für den neu erworbenen Anteil als Buchwert die Anschaffungskosten getrennt von dem schon bisher diesem Miteigentümer gehörenden Anteil anzusetzen; gilt entsprechend bei Gesamthandseigentum. Bei einer späteren Veräußeru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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