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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2002 / H 182 Haushaltsfreibetrag, Zuordnung von Kindern

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Abzug mit Zuordnung

Ist ein Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Eltern bei beiden Elternteilen gemeldet, so wird es, wenn beide Elternteile die Voraussetzungen für einen Haushaltsfreibetrag erfüllen, einem Elternteil zugeordnet (§ 32 Abs. 7 Satz 2 EStG). Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:

 

a)

Das Kind war zu Beginn des Kalenderjahrs oder zu dem anderen maßgebenden Stichtag, z. B. Geburt, Zuzug aus dem Ausland, nur bei einem Elternteil und erst später auch oder ausschließlich bei dem anderen Elternteil gemeldet:

Das Kind wird stets dem Elternteil zugeordnet, bei dem es zuerst gemeldet war (→BFH vom 17.9.1982 - BStBl 1983 II S. 9).

 

b)

Das Kind war zu Beginn des Kalenderjahrs oder zu dem anderen maßgebenden Stichtag bei beiden Elternteilen gemeldet:

Das Kind wird der Mutter zugeordnet, mit ihrer Zustimmung dem Vater.

Zuzuordnen ist auch in Fällen, in denen mehrere gemeinsame Kinder im Kalenderjahr - nacheinander oder gleichzeitig - in den Wohnungen beider Elternteile gemeldet sind, die Kinderfreibeträge aber nicht für alle Kinder übertragen werden.

Beispiel:

Beide Kinder geschiedener Eltern wohnen zunächst in der Wohnung der Mutter und sind dort gemeldet. Am 1. April zieht ein Kind (erstes Kind) in die Wohnung des Vaters um und wird entsprechend angemeldet. Der Vater zahlt Barunterhalt für das zweite Kind während des ganzen Kalenderjahrs und für das erste Kind bis einschließlich März. Ab 1. April trägt er für das erste Kind allein den vollen Unterhalt. Da nur der Vater seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ersten Kind im Wesentlichen nachkommt, wird der Kinderfreibetrag der Mutter antragsgemäß auf ihn übertragen. Die Mutter behält ihren Kinderfreibetrag für das zweite Kind.

Auf Grund der Zuordnungsregelung verbleibt der Haushaltsfreibetrag bei der Mutter. Für...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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