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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2001 / H 25 Gewinnermittlung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr

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Antrag auf Umstellung des Wirtschaftsjahrs außerhalb des Veranlagungsverfahrens

Über einen außerhalb des Veranlagungsverfahrens gestellten Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs hat das Finanzamt durch besonderen Bescheid zu entscheiden (→BFH vom 24.1.1963 - BStBl III S. 142).

Betriebsaufspaltung

Wählt eine im Wege der Betriebsaufspaltung entstandene Betriebsgesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, so ist dies keine zustimmungsbedürftige Umstellung (→BFH vom 27.9.1979 - BStBl 1980 II S. 94).

Freiberufler

  • Ermittelt ein Freiberufler seinen Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, kann die Gewinnermittlung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden. Der im Kalenderjahr bezogene Gewinn ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Dies kann in der Regel durch eine zeitanteilige Aufteilung der für die abweichenden Wirtschaftsjahre ermittelten Gewinne erfolgen (→BFH vom 23.9.1999 - BStBl 2000 II S. 24).
  • Eine in das Handelsregister eingetragene KG, die nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, kann kein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr bilden (→BFH vom 18.5.2000 - BStBl II S. 498).

Gesellschafterwechsel oder Ausscheiden einzelner Gesellschafter berühren nicht den Bestand der Personengesellschaft mit der Folge, dass kein Wechsel des Wirtschaftsjahrs vorliegt (→BFH vom 14.9.1978 - BStBl 1979 II S. 159).

Gewinnschätzung

→H 12

Rumpfwirtschaftsjahr

Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs darf nur ein Rumpfwirtschaftsjahr entstehen (→BFH vom 7.2.1969 - BStBl II S. 337).

Steuerpause/missbräuchliche Gestaltung

Wählt eine Personenobergesellschaft, die selbst keine aktive Wirtschaftstätigkeit ausübt, ihr Wirtschaftsjahr in der Weise, dass dieses kurze Zeit vor dem Wirtschaftsjahr der Personenuntergesellsch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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