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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2001 / H 114 Berechnung der Vorsorgepauschale bei Ehegatten

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Steuerfreie Einnahmen, auch die nach einem DBA steuerfrei gestellten Bezüge, gehören nicht zur Bemessungsgrundlage der Vorsorgepauschale (→BFH vom 18.3.1983 - BStBl II S. 475).

Beispiel zur Berechnung der ungekürzten Vorsorgepauschale

Zusammenzuveranlagende Ehegatten

Ehemann: rentenversicherungspflichtig, 63 Jahre alt, Arbeitslohn 60.000 DM, darin enthalten

Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Werkspension) 10.000 DM

Ehefrau: rentenversicherungspflichtig, 60 Jahre alt, Arbeitslohn 18.000 DM

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale:  
    Ehemann   Ehefrau
    DM   DM
         
  Arbeitslohn 60.000   18.000
  abzüglich Versorgungsfreibetrag 40 % von 10.000 DM (Höchstbetrag)      
  von 6.000 DM nicht überschritten) = ‐ 4.000   ______
  verminderter Arbeitslohn 56.000   18.000
  gemeinsame Bemessungsgrundlage   74.000  
2. Berechnung der Vorsorgepauschale:      
  20 % der gemeinsamen Bemessungsgrundlage      
  von 74.000 DM = 14.800    
  höchstens 12.000    
a)        
  abzüglich 16 % der gemeinsamen      
  Bemessungsgrundlage von 74.000 DM      
  (aber kein Negativergebnis) ‐ 11.840   160
b)   14.800    
  abzüglich ‐ 160    
    14.640    
  Höchstbetrag (2 x 2.610 DM =) 5.220    
  der niedrigere Betrag ist anzusetzen:     5.220
c)   14.800    
  abzüglich (160 DM + 5.220 DM =) ‐ 5.380    
    9.420    
  zur Hälfte 4.710    
  Höchstbetrag (2 x 1.305 DM =) 2.610    
  der niedrigere Betrag ist anzusetzen:     2.610
  insgesamt:     7.990
  Abrundung auf den nächsten durch      
  54 ohne Rest teilbaren Betrag ergibt      
  die Vorsorgepauschale:     7.938

Beispiel zur Berechnung der gekürzten Vorsorgepauschale

Zusammenzuveranlagende Ehegatten

Ehemann: 68 Jahre alt, Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit 4.000 DM, Bezug von Alte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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