Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einkommensteuer-Richtlinien 2008 / R 6.11 Bewertung von Rückstellungen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Gegenrechnung von Vorteilen

 

(1) 1Die Gegenrechnung setzt voraus, dass am Bilanzstichtag nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles mehr Gründe für als gegen den Eintritt des Vorteils sprechen. 2Die Möglichkeit, dass künftig wirtschaftliche Vorteile eintreten könnten, genügt für die Gegenrechnung nicht. 3Bei Rückstellungen, die in einem vor dem 1.1.2005 endenden Wirtschaftsjahr gebildet wurden, kann für die Gewinnauswirkung, die sich in einem vor dem 1.1.2005 endenden Wirtschaftsjahr aus der erstmaligen Anwendung von Satz 1 ergibt, jeweils in Höhe von neun Zehnteln eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden, die in den folgenden neun Wirtschaftsjahren jeweils mit mindestens einem Neuntel gewinnerhöhend aufzulösen ist (Auflösungszeitraum); sonstige gewinnwirksame Änderungen der Bewertung der Rückstellung bleiben unberücksichtigt. 4Satz 3 ist nur anzuwenden, wenn die Gegenrechnung nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht. 5Die Rücklage ist in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz zu bilden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG), wenn auch in der Handelsbilanz durch Gegenrechnungen ein entsprechend höherer Gewinn ausgewiesen wird. 6Scheidet eine Rückstellung, für die eine Rücklage nach Satz 3 gebildet wurde, während des Auflösungszeitraums aus dem Betriebsvermögen aus, ist auch die Rücklage zum Ende des Wirtschaftsjahres des Ausscheidens in vollem Umfang gewinnerhöhend aufzulösen.

Ansammlung

 

(2) 1In den Fällen, in denen der laufende Betrieb des Unternehmens im wirtschaftlichen Sinne ursächlich für die Entstehung der Verpflichtung ist, ist der Rückstellungsbetrag durch jährliche Zuführungsraten in den Wirtschaftsjahren anzusammeln. 2Dies ist insbesondere der Fall bei Verpflichtungen zur Erneuerung oder zum Abbruch von Betriebsanlagen. 3Verpflichtungen, die von Jahr zu Jahr nicht nur im wirtschaftlichen Sinne, sondern tatsächlich zunehmen, sind bezogen auf den am Bilanzstichtag tatsächlich entstandenen Verpflichtungsumfang zu bewerten 4Dies ist beispielsweise der Fall bei Verpflichtungen zur Rekultivierung oder zum Auffüllen abgebauter Hohlräume. 5Die Summe der in früheren Wirtschaftsjahren angesammelten Rückstellungsraten ist am Bilanzstichtag auf das Preisniveau dieses Stichtages anzuheben. 6Der Aufstockungsbetrag ist der Rückstellung in einem Einmalbetrag zuzuführen; eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Jahre bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit kommt insoweit nicht in Betracht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


Einkommensteuer-Richtlinien... / R 6.11 Bewertung von Rückstellungen
Einkommensteuer-Richtlinien... / R 6.11 Bewertung von Rückstellungen

Gegenrechnung von Vorteilen  (1) 1Die Gegenrechnung setzt voraus, dass am Bilanzstichtag nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles mehr Gründe für als gegen den Eintritt des Vorteils sprechen. 2Die Möglichkeit, dass künftig wirtschaftliche Vorteile ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren