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Einkommensteuer-Richtlinien 1999 / R 41a. Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter im Sinne des § 6b EStG

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Begünstigte Wirtschaftsgüter

 

(1) 1Ist ein neues Wirtschaftsgut unter Verwendung von gebrauchten Wirtschaftsgütern hergestellt worden, ist die Nutzungsdauer maßgebend, die für das neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgut bei der Bemessung der AfA zugrunde gelegt worden ist. 2Wird die Lebensdauer eines Wirtschaftsguts durch nachträglichen aktivierungspflichtigen Aufwand verlängert, ohne daß dadurch bei wirtschaftlicher Betrachtung ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist, so ist für die Feststellung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts der Zeitraum maßgebend, der bei der Bemessung der AfA für das Wirtschaftsgut insgesamt zugrunde gelegt worden ist.

Begriff der Veräußerung

 

(2) 1Es ist ohne Bedeutung, ob der Unternehmer das Wirtschaftsgut freiwillig veräußert oder ob die Veräußerung unter Zwang erfolgt, z. B. infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs oder im Wege einer Zwangsversteigerung. 2Die Veräußerung setzt den Übergang eines Wirtschaftsguts von einer Person auf eine andere voraus. 3Auch der Tausch von Wirtschaftsgütern ist eine Veräußerung. 4Die Überführung von Wirtschaftsgütern aus einem Betrieb in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen und die Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sowie das Ausscheiden von Wirtschaftsgütern infolge höherer Gewalt sind keine Veräußerungen.

Buchwert

 

(3) 1Buchwert ist der Wert, der sich für das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt seiner Veräußerung ergeben würde, wenn für diesen Zeitpunkt eine Bilanz aufzustellen wäre. 2Das bedeutet, daß bei abnutzbaren Anlagegütern auch noch AfA nach § 7 EStG, erhöhte Absetzungen sowie etwaige Sonderabschreibungen für den Zeitraum vom letzten Bilanzstichtag bis zum Veräußerungszeitpunkt vorgenommen werden können. 3Eine Wertaufho...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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