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Einkommensteuer-Richtlinien 1990 / Zu § 3a EStG

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11. Steuerfreiheit der Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren

 

(1) 1Sozialer Wohnungsbau im Sinne des § 3 a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist der Bau von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung und Miete (Belastung) für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind (§ 1 Erstes Wohnungsbaugesetz - WoBauG - in der Fassung vom 25. 8.1953, BGBl. I S. 1047, BStBl I S. 616). 2Hierzu gehört stets der öffentlich geförderte Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 19 bis 36 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. 3In der Regel wird auch der steuerbegünstigte Wohnungsbau im Sinne des § 42 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes die in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen erfüllen. 4Wird nachgewiesen, daß mit den Erlösen aus Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen, deren Zinsen nach § 3 a Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei sind, steuerbegünstigte Wohnungen gefördert worden sind, so kann auf eine weitere Prüfung, ob die in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, verzichtet werden,

 

(2) Ein Verzeichnis der im Saarland ausgegebenen Anleihen, deren Zinsen nach § 3 a EStG steuerfrei sind, befindet sich in Anlage 1 Abschnitt C.

 

(3) 1Bei der Veräußerung von Anleiheablösungsschuldverschreibungen mit Auslosungsrechten können Veräußerer und Erwerber Steuerfreiheit nach § 3 a EStG für die Zinsen, die für die ganze Laufzeit der Anleihe in einer Summe gezahlt werden, nur insoweit in Anspruch nehmen, als die Zinsen auf die jeweilige Dauer ihres Besitzes entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1964 - BStBl 1965 III S. 139). 2Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Perisionsnehmer, auf den im Wege eines echten Pensionsgeschäfts Wertpapiere der in § 3 a EStG genannten Art entgeltlich übertragen worden sind, die Steuerfreiheit nach § 3 a EStG in Anspruch nehmen kann, vgl. BFH-Beschluß vom 29. 11. 1982 (BStBl 1983 II S. 272), BFH-Urteil vom 23. 11. 1983 (BStBl 1984 II S....

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