Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einkommensteuer-Richtlinien 1990 / Anlage 9b Zu Abschnitt 158 Abs. 5 Übersicht über die erhöhten Absetzungen und sonstigen Steuervergünstigungen für Modernisierungsaufwand nach § 82a EStDV

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Abschluß der Baumaß-

nahmen

Gebäude-

herstellungs-

zeitpunkt

Weitere Voraus-

setzungen beim Gebäude
Begünstigte Maßnahmen

Begünsti- gung von Erhal tungs-

aufwand

Rechts-

grundlage
  1 2 3 4 5 6
1. 1. 1. 1958-31. 12. 1962 vor 21. 6. 1948

Kein Betriebsver-

mögen; mehr als 50 v.H. Wohnzwecke
Anlage 7 Nr. 1 bis 6 EStDV 1981 Nein § 82a EStDV 1958
2. 1. 1. 1963-31. 12. 1964 vor 21. 6. 1948 wie 1.

Anlage 7 Nr. 1 bis 7

EStDV 1981
Nein § 82 a EStDV 1961
3. 1.1. 1965-31. 12.1973

vor 21. 6. 1948

(Sonderre-

gelung für

Anlage 7 Nr. 9 EStDV)
wie 1. Anlage 7 Nr. 1 bis 10 EStDV 1981 wie 3. Nein § 82 a EStDV 1965
4. 1. 1. 1974-31. 12. 1976

Vor 1.1957

(Sonderre-

gelung für

Anlage 7 Nr. 9 EStDV)
wie 1. wie 3. Nein § 82a EStDV 1975
5. 1. 1. 1977-30. 6.1978 wie 4 wie 1.

zusätzliche Wärme- und Lärmschutz-

maßnahmen
nein § 82 a EStDV 1977
6. 1. 7. 1978-30. 6. 1983

a) vor 1. 1. 1961

(Sonderre-

gelung für

Anlage 7 Nr. 9 EStDV)

b) vor 1. 1. 1978

c) unerheblich
Keine

a)wie 3.

b)Wärme- und Lärm schutzmaß-

nahmen und Anschluß an Fernwärme

c)Wärme-

pumpen. Solaranlagen und Wärmerück-

gewinnung
ja, wenn erstmalig § 82a EStDV 1979
7. 1. 7.1983-30. 6.1985

a)vor 1. 7. 1983 (mit Sonder-

regelung)

b)bis

d)unerheblich
keine

a)Anschluß an Fernwärme

b) Wärme-

pumpen, Solaranlagen und Wärmerück-

gewinnung

c) Windkraft-

anlagen

d) Biogas-

anlagen
wie 6.

§ 82 a EStDV 1981

i. d. F. der ÄndV0

vom 7. 3.1984
8. 1. 7. 1985-31. 12. 1991

a) bis d) wie 7.

e) 10 Jahre vor Beginn der Maßnahme

bei § 5 Abs. 21 Satz 6 EStG : Nutzung zu eigenen Wohn-

zwecken

a) bis d) wie 7.

e) Heizungs- und Warmwasser-

anlagen
ja, außerdem Anschaffung von Einzelöfen § 82 a EStDV 1986 § 52 Abs. 21 Sätze 4 und 6 EStG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    620
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    422
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    232
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    118
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    110
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    108
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    88
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    84
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    75
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    68
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    63
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    53
  • Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein / §§ 51 - 58 Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
    47
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    44
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    40
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    39
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    38
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    30
  • Gerichtsvollzieherordnung / §§ 14 - 18 B. Örtliche Zuständigkeit
    30
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    29
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
EStG-Kommentar Nr. 1 : Das Einkommensteuerrecht
Einkommensteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der Littmann online: Das meistgenutzte Standardwerk im Einkommensteuerrecht – jetzt topaktuell mit Kommentierungen zu §§ 1, 2a und 15 EStG. Urteile, Verwaltungserlasse und Gestaltungshinweise auf einen Blick. Für Steuerberatende, die keine Kompromisse machen. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren