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Eigenkontrollverordnung Sachsen / Anhang 2 Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Reinigungsstufe

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1

Geltungsbereich

Anhang 2 bezieht sich auf öffentliche und nichtöffentliche Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Inhaltsstoffe des Abwassers biologisch, gegebenenfalls in Kombination mit chemischen oder physikalischen Verfahren, nach oder ohne Vorklärung vermindert, abgebaut oder entfernt werden. Für der biologischen Abwasserbehandlung dienende Teichanlagen sowie für technische Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 100 Einwohnerwerten (EW) ist der Untersuchungsumfang von der zuständigen Wasserbehörde festzulegen.

Für die Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage, nach der sich die folgenden Anforderungen zur Eigenkontrolle richten, sind die Bemessungswerte in Einwohnerwerten maßgebend.

2

Durchführung der Eigenkontrolle

 

2.1

Probenahme

Die Abwasseruntersuchung kann anhand von Stichproben, qualifizierten Stichproben, Zwei-Stunden-Mischproben oder bei Anlagen ab 20 000 EW Ausbaugröße an volumenproportional über 24 Stunden entnommenen Mischproben erfolgen. Die Probenahmeart ist in Übereinstimmung mit dem die Abwassereinleitung zulassenden Bescheid zu wählen. Bei Untersuchungen auf der Basis von Stichproben und Zwei-Stunden-Mischproben ist auf eine zeitversetzte Probenahme zu achten.

 

2.2

Abwasservolumenstrom

Bei jeder Probenahme ist der momentane Abwasservolumenstrom zu erfassen. Zur Durchflußmessung genügt bei Anlagen unter 5 000 EW Ausbaugröße die Ausrüstung mit einem Meßwehr (fest eingebaut oder als Stauschieber). Anlagen ab 5 000 EW sind mit selbstschreibenden Einrichtungen zur Durchflußmessung auszustatten. Die Meßgeräte sind dauernd zu betreiben, Schreibstreifen sind arbeitstäglich mit Datum zu versehen.

 

2.3

Rückstellproben

Wer Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Reinigungsstufe und einer Ausbaugröße von 5 000 EW und mehr betreibt, muß täglich eine Rückstellprobe entnehmen und diese unter Lichtausschluß bei einer Lagertemperatur unter 5° C mindestens sieben Tage in Glasflaschen aufbewahren. Die Proben sind mit der Bezeichnung der Anlage, der Art der Probenahme, der Entnahmestelle, dem Entnahmedatum und der Entnahmezeit zu versehen.

 

2.4

Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle

Direkteinleiter haben mindestens einmal wöchentlich den Bereich der Einleitungsstelle ihres Abwassers in ein Oberflächengewässer auf auffällige Ablagerungen, An- oder Abschwemmungen, Geruch, Färbung und ähnliches zu kontrollieren.

3

Häufigkeit der Untersuchungen und Kontrollen

Abkürzungen:

t - täglich im Sinne einer Probenahme und Untersuchung an allen Tagen, an denen Abwasser der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder in die Sammelkanalisation oderein Gewässer eingeleitet wird

w - wöchentlich

m - monatlich

a - jährlich

k - kontinuierlich

Mindestkontrollumfang nach Anlagenteilen bei Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Reinigungsstufe

Anlagenteil/Konrollparameter Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage
100 bis unter 1 000 EW 1 000 bis unter 20 000 EW ab 20 000 EW
Häufigkeit
1 Zulaufbereich

 

 

 

- Abwasservolumenstrom w t1) k
- pH-Wert 2x/a t k
- BSB5, CSB, NH4 -N, Pges 2x/a m w
- Luft- und Abwassertemperatur 2x/a t t
2 Biologische Stufe

 

 

 

2.1 Belebungsbecken:

 

 

 

- Sauerstoffgehalt - w k
- Schlammvoumen w t t
- Schlammtrockensubstanz m w t
- Schlammindex m w t
- Wassertemperatur w t k
2.2 Tropfkörper/Tauchkörper

 

 

 

- Sichtkontrolle Körperoberfläche w t t
- absetzbare Stoffe im Tropfkörperablauf w t t
- Wassertemperatur Ablauf w t t
3 Fällung/Flockung

 

 

 

- Chemikalienvorrat - t t
- Funktionskontrolle der Chemikaliendosierung w t t
- Chemikalienverbrauch w t t
4 Nachklärung

 

 

 

- Sichttiefe w t t
- Trübung - - k
5 Ablaufbereich der Anlage2)

 

 

 

- Abwasservolumenstrom (sofern keine Zulaufmessung) w t3) k
- BSB5, CSB m w w4)
- NH4 -N, NO2 -N, NO3 -N, Pges 2x/a m w4)
- absetzbare Stoffe w t t
6 Oberflächengewässer

 

 

 

- Sichtkontrolle an der Einleitungsstelle w w w
7 Schlammbehandlung

 

 

 

- Schlammenge t t t
Zugabe t t t
Entnahme

 

 

 

- Trockensubstanz w w w
Zugabe w w w
Entnahme

 

 

 

- pH-Wert - - t
- organische Säuren - - w
8 Schlammentwässerung

 

 

 

- Schlammanfall (entwässert) a a m
- Filtratbeschaffenheit (BSB5, N, P) und -menge a a m

4

Betriebstagebuch

Für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Reinigungsstufe mit einer Ausbaugröße ab 100 EW ist ein Betriebstagebuch zu führen. Bei Abwasseranlagen unter 100 EW Anschlußwert genügt die nachvollziehbare Eintragung der Eigenkontrollergebnisse in formlose Listen, die mindestens ein Jahr aufzubewahren sind. In das Betriebstagebuch sind insbesondere einzutragen:

 

4.1

Ergebnisse allgemeiner und produktionsbezogener Eigenkontrollen

Zur Beurteilung möglicher Schadwirkungen in der Abwasserbehandlungsanlage mit biologischer Reinigungsstufe sind vom Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage alle Einleiter zu erfassen, von deren Abwasseranfall nach Menge und Beschaffenheit aufgrund der innerbetrieblich verwendeten Einsatzstoffe und verarbeiteten Produkte ein erheblicher Einfluß auf die betrieblichen oder öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zu ...

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