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Eigenkontrollverordnung Saarland / Anhang 4 Besondere Nachweise zum Stoffeinsatz und zur Abwasserbelastung durch bestimmte gefährliche Stoffe

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Erläuterung:

Entsprechend den Vorgaben des jeweils maßgeblichen Anhangs der Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift) sind im Betriebstagebuch bei Abwassereinleitungen aus den nachstehend aufgeführten Abwasserherkunftsbereichen folgende Nachweise zu führen:

1. Herstellung von Beschichtungsstoffen und Lackharzen

(Anhang 9 der Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift, Nr. 2.2.1, 2. Anstrich)

Im Betriebstagebuch sind alle bei der Produktion eingesetzten Roh- und Hilfsstoffe aufzuführen, die Konservierungsstoffe oder sonstige mikrobizide Zusatzstoffe enthalten können. Es ist ergänzend anzugeben, ob die eingesetzten Roh- und Hilfsstoffe nach den Angaben der Hersteller quecksilber- oder zinnorganische Verbindungen enthalten, die aus dem Einsatz als Konservierungsstoffe sowie mikrobizider Zusatzstoffe stammen.

Die zugehörigen Herstellerangaben sind dem Betriebstagebuch als Anlage beizufügen.

Soweit derzeit noch Roh- und Hilfsstoffe eingesetzt werden, die quecksilber- und zinnorganische Verbindungen aus dem Einsatz als Konservierungsstoffe sowie mikrobizider Zusatzstoffe enthalten, ist der Zeitpunkt, zu dem diese durch Produkte ersetzt werden, die keine quecksilber- und zinnorganische Verbindungen enthalten, im Betriebstagebuch zu vermerken.

2. Lederherstellung, Pelzveredelung, Lederfaserstoffherstellung

(Anhang 25 der Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift, Nummer 2.3)

Der Verbleib der bei der Häute- und Fellkonservierung eingesetzten Behandlungsbäder ist getrennt für die einzelnen Bäder wie folgt im Betriebstagebuch anzugeben:

  • Einsatzmenge der Bäder in m³/d,
  • Restmenge der Bäder nach Durchführung der Konservierung in m³/d,
  • Verwendung gebrauchter Bäder zum Neuansatz in m³/d,
  • Entsorgung gebrauchter Bäder als Abfall in m³/d.

3. Metallbearbeitung, Metallverarbeitung

(Anhang 40 der Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift, Nummer 2.1.2)

Im Betriebstagebuch sind...

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