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Eigenkontrollverordnung Saarland / Anhang 2 Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen

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1. Art und Umfang der Untersuchungen

Soweit im Bescheid nichts anderes bestimmt ist, sind die in der Tabelle zu diesem Anhang festgelegten Messungen und Untersuchungen durchzuführen.

Dabei sind Abwasserproben in der Regel als qualifizierte Stichproben zu entnehmen.

Soweit erforderlich sind nach Aufforderung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bei Abwasserbehandlungsanlagen ab 2.000 EW Ausbaugröße am Zulauf und Ablauf zur Bestimmung von BSB5, CSB, Pges. und Nges. zeitproportionale 24-Stunden- Mischproben durchzuführen.

Die Mindestzahl jährlicher Probenahmen beträgt

  4 bei Abwasserbehandlungsanlagen der Ausbaugrößen 2.000 - 9.999 EW
  12 bei Abwasserbehandlungsanlagen der Ausbaugrößen 10.000 - 49.999 EW
  24 bei Abwasserbehandlungsanlagen der Ausbaugrößen > 50.000 EW.

Probenahmen und Messungen sind zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen durchzuführen.

Die Überwachung mit Monitoren ist zulässig, wenn deren Eignung durch ein Messprogramm nachgewiesen und die Funktionsfähigkeit des Geräts zumindest monatlich durch eine Laboranalyse überprüft wird.

2. Eigenkontrollbericht

Der Eigenkontrollbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Abwassermenge und Konzentration der im Erlaubnisbescheid begrenzten Parameter, jeweils mit den arithmetischen Mittelwerten, soweit wöchentlich zumindest ein Messwert vorliegt, mit einer graphischen Darstellung (Ganglinie) sowohl für die qualifizierte Stichprobe als auch für die 24-h-Mischprobe,
  • eine Gegenüberstellung der Ausbaugröße (Kapazität) der Abwasserbehandlungsanlage und ihrer Belastung,
  • für abwasserabgabenpflichtige Einleitungen die Jahresschmutzwassermenge und die Jahresmengen der in den Vorfluter eingeleiteten, im Abwasserabgabengesetz genannten Stoffe, soweit diese im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid begrenzt sind oder gemäß § 6 AbwAG erklärt werden,
  • Angaben über den Fremdwasserzulauf hierzu ist vierteljährlich mindestens eine geeignete Messung vorzunehmen,
  • Reststoffanfall.

3. Analyseverfahren

Die Eigenkontrolluntersuchungen können abweichend von den Analyse- und Meßverfahren der Anlage zur Rahmen- Abwasser-Verwaltungsvorschrift auch mit Schnellanalyseverfahren, wie z. B. photometrische Verfahren, durchgeführt werden.

Die Abweichung der Meßwerte des Schnellanalyseverfahrens vom Analyseverfahren nach DIN bzw. DEV darf 30 v. H. nicht überschreiten.

Bei der Auswahl der Schnellanalyseverfahren sind umweltverträgliche Verfahren mit der Möglichkeit der Rücknahme anfallender gefährlicher Stoffe durch den Lieferanten oder Hersteller zu bevorzugen.

Bei Anwendung von Schnellanalyseverfahren sind mindestens zwei Abwasserproben (mindestens eine Parallelprobe pro Halbjahr) nach den in der Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift aufgeführten Verfahren zu untersuchen.

Die vom Hersteller des Schnellanalyseverfahrens angegebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sind durchzuführen.

Das ATV-Hinweisblatt H 704 "Analyseverfahren zur Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen durch Betriebspersonal" ist zu beachten.

Tabelle zu Anhang 2:

Parameterbezogene Meß- und Untersuchungsintervalle für biologische Abwasserbehandlungsanlagen

Ort der Untersuchung und Parameter Einheit Ausbaugröße der Abwasseranlage**)
Größenklasse 1 Größenklasse 2 Größenklasse 3 Größenklasse 4 Größenklasse 5
1.1 Teichanlagen 1.2 andere Anlagen 2.1 Teichanlagen 2.2 andere Anlagen
Zulauf (Vorklärung)

 

- Abwassermenge8) 1/s

 

 

 

 

 

k k
- pH-Wert

 

 

w

 

wt k k k
- Leitfähigkeit mS/m

 

w

 

wt wt wt t
- AOX μg/l

 

 

 

 

3m 3m m
- absetzbare Stoffe7) ml/1

 

w

 

wt wt wt t
Zulauf zur biologischen Stufe

 

- BSB5/CSB*) mg/1 2m 2m 2m m 2w w w
- NH4-N*) mg/1

 

 

 

 

w w w
- Nges1) mg/1

 

 

 

 

m m w
- Pges*) mg/1

 

 

 

 

m m w
- abfiltrierbare Stoffe mg/1

 

2m

 

m w w t
- Säurekapazität KS 4,3 mmol/1

 

 

 

 

m m m
- absetzbare Stoffe7) ml/1

 

w

 

wt wt wt t
Biologische Stufe (pro Schlammkreislauf)

 

Belebungsbecken:

 

- O2-Gehalt mg/1

 

k

 

k k k k
- Schlammvolumen ml/1

 

w

 

wt t t t
- Trockensubstanz gl/1 2) m 2) w ½ w ½ w t
- Glühverlust %

 

m

 

m w w ½ w
- Temperatur °C

 

w

 

w wt wt t
- Rücklaufschlammmenge9) 1/s

 

m

 

m w w w
- Rücklaufschlamm-Trockensubstanz g/1

 

m

 

m w w w
- mikroskopisches Schlammbild

 

 

 

 

 

w ½ w ½ w
Denitrifikationsbecken:

 

- pH-Wert

 

 

 

 

 

wt wt t
- NO3-N mg/1

 

 

 

 

wt wt t
- Rezirkulation9) 1/s

 

 

 

 

wt wt t
Biologische Stufe bei Tropf-/Tauchkörpern:

 

Temperatur im Ablauf °C

 

w

 

w wt wt t
Rücklaufwasser-menge9) 1/s

 

 

 

 

wt wt

 

Ort der Untersuchung und Parameter Einheit Ausbaugröße der Abwasseranlage**)
Größenklasse 1 Größenklasse 2 Größenklasse 3 Größenklasse 4 Größenklasse 5
1.1 Teichanlagen 1.2 andere Anlagen 2.1 Teichanlagen 2.2 andere Anlagen
Nachklärbecken

 

- Sichttiefe cm 2) w 2) w t t t
Ablauf Anlage

 

- Abwassermenge 1/s

 

wt3) k3) k3) k3) k k
- pH-Wert

 

w w w w t t t
- BSB5/CSB mg/1 m m m m 2w w t
- NH4-N mg/1 2m 2m 2m m 2w w t
- NO3-N mg/1

 

2m 2m m 2w w t
- NO2-N mg/1

 

 

 

 

2w w t
Pges. mg/1 2m 2m 2m m w t t
- abfiltrierbare Stoffe mg/1 2m 2m 2m m w w t
- Säurekapazität KS 4, 3 nmo1/1

 

 

 

 

m m w
- AOX μg/l

 

 

 

 

3m 3m m
- Rücks...

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