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DGUV Vorschrift 25: Überfallprävention / §§ 24 - 25 VII Außerkraftsetzung und Übergangsbestimmungen

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[1] Pressemitteilung des DGUV, 27.05.2021: "Die neue DGUV-Vorschrift 25 ersetzt die bisherigen Vorschriften 25 und 26 "Kassen" sowie die Vorschrift 20 "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken." ... "Die Unfallverhütungsvorschrift tritt bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern nach Beschluss der jeweiligen Vertreterversammlungen und Bekanntgabe in Kraft. Über das Datum der Inkraftsetzung informiert jeweils die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft auf ihren Internetseiten, in deren Mitteilungsblättern oder Newslettern.".

§ 24 Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschrift Kassen (DGUV Vorschrift 25/26) vom 1. ______ 19__ in der Fassung vom 1. _____ 19__ wird außer Kraft gesetzt.

Die Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (DGUV Vorschrift 20) vom 1. ______ 19__ wird außer Kraft gesetzt.

§ 25 Übergangsbestimmungen

Für die vom Geltungsbereich nach § 1 Absatz 1 Buchstaben c. und d. dieser Vorschrift erfassten Unternehmen, deren Betriebsstätten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits errichtet waren oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt bereits begonnen worden war, finden

  1. § 5 Absatz 2 und 3,
  2. § 12 Absatz 2 und 3,
  3. § 14 Absatz 2 und
  4. § 18, soweit darin die entsprechende Geltung der in Nummern 1 bis 4 genannten Paragrafen angeordnet ist,

erst ab dem 01. _______ 20__ Anwendung, wenn die darin verlangten Anforderungen umfangreiche Änderungen der Betriebsstätte, ihrer Einrichtungen, der Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe erforderlich machen. Soweit diese Betriebsstätten oder ihre Einrichtungen vor diesem Zeitpunkt wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet werden, hat der Unternehmer ab diesem Zeitpunkt die Anforderungen aus den Nummern 1 bis 4 zu erfüllen.

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