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DGUV Regel 114-615: Branche Güterkraftverkehr - Gütertra ... / 3.4.3 Lastverteilung und Ladungssicherung

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Ladungssicherung bedeutet Sicherheit für Mensch, Ladung und den logistischen Ablauf. Wenn sich eine ungesicherte Ladung in Bewegung setzt, können Kräfte wirken, die der Fahrzeugaufbau nicht mehr aufnehmen kann. Nach vorn schießende Gegenstände können bis in das Führerhaus eindringen und die Fahrerin bzw. den Fahrer verletzen.

Rechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

 

Weitere Informationen
  • VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"
  • BGL/BG Verkehr, Handbücher "Laden und Sichern"
  • BG Verkehr, CD-ROM "Ladung sichern"

 

Gefährdungen

Folgende Gefährdungen können durch falsche Verteilung der Ladung, durch eine Bewegung der Ladung im Fahrbetrieb, durch ungeeignete bzw. schadhafte Zurrmittel und bei Ladungssicherungsarbeiten auftreten:

Gefährdungen durch falsche Verteilung der Ladung auf dem Fahrzeug

  • Unkontrollierbares Fahrverhalten aufgrund

    • eines zu hohen Schwerpunkts durch falsche Beladung
    • nicht eingehaltener zulässiger Achslasten oder der Mindest-Vorderachs-Last

Gefährdungen durch verrutschende, umfallende, hin- und herrollende oder herabfallende Ladung aufgrund unzureichender oder fehlender Sicherung

  • Getroffen oder eingequetscht werden von Bordwänden oder Türen, die infolge von Ladungsdruck aufspringen/aufschlagen
  • Getroffen werden von Ladung, die beim Bremsen ins Führerhaus eindringt
  • Anstoßen im oder herausgeschleudert werden aus dem Führerhaus infolge Umstürzen des Fahrzeuges
  • Getroffen werden von herabfallender Ladung infolge von Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten

Gefährdungen durch ungeeignete bzw. schadhafte Zurrmittel

  • Getroffen werden von versagenden Zurrmitteln oder rückschlagenden Spannhebeln
  • Getroffen werden von Zurrmitteln, die an ungeeigneten Aufbauteilen eingehängt sind und sich schlagartig lösen
  • Getroffen werden d...

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