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DGUV Regel 113-601: Branche Gewinnung und Aufbereitung v ... / 3.1.2 Gestaltung von Wänden und Böschungen

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Die Standsicherheit von Wänden und Böschungen gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für den sicheren Betrieb eines Steinbruchs. Schon bei der Planung muss daher der Gestaltung von Wänden und Böschungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Geschieht dies nicht, drohen das Abstürzen von Massen und damit eine Gefährdung für Ihre Beschäftigten.

Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 9 Wände

    § 13 Wandhöhen

    § 14 Wandneigungen

    § 21 Prüfen von Abraum und Abbauwänden

    § 24 Absturzdrohende Massen oder Steine

Gefährdungen
  • Abrutschende oder wegbrechende Massen, die zum Absturz von Personen und Maschinen führen
  • Massen, Steine oder sonstige Materialien, wie beispielsweise Sträucher und Bäume, die Personen verschütten oder treffen
  • Wände und Böschungen, die unkontrolliert hereingebrochen sind und beim weiteren Abbau neue Risiken bergen

Abb. 1 Regelgerechter Wandaufbau

Maßnahmen

Wände und Böschungen

Achten Sie auf ausreichende Standsicherheit der Wände und Böschungen! Planen und legen Sie die Abbauwand stets so an, dass keine Rutschungs- und Gleitflächen entstehen:

  • Reduzieren Sie die Wandhöhen!
  • Prüfen Sie die Wände und Böschungen vor jeder Aufnahme der Arbeiten auf Gefährdungen durch herabfallendes Material.
  • Überprüfen Sie die Sohlen im Bereich der Wände auf Risse.

Wandhöhen und Wandneigungen

Für die Gestaltung der Wandhöhen und Wandneigungen bestehen je nach Art der Arbeiten verbindliche Vorgaben (siehe Infobox "Rechtliche Grundlagen"). Beachten Sie insbesondere:

  • Die Wandhöhe darf die maximal zulässige Höhe von 30 Metern nicht überschreiten (siehe Abbildung 4).
  • Wenn Sie bei der maschinellen Gewinnung Geräte im Hochschnitt einsetzen, dann darf die Höhe der Abbauwand die größte Reichhöhe des Gewinnungsgerätes nicht überschreiten.

Abb. 2 So nicht! Gefahr durch abstürzende Steine und Massen

Weitere Maßnahmen

  • Markieren Sie den Gefahrbereich.
  • Sperren Sie eventuell vorhandene Fallbereiche.
  • Vermeiden Sie Auflasten auf gefährdeten Sohlenbereichen.

Beachten Sie stets: Treten bei der Anlage und dem Betrieb von Abbauwänden Standsicherheitsprobleme auf, die Sie nicht beurteilen und beseitigen können, müssen Sie Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen hinzuziehen.

Abb. 3 Herstellung der Wandneigung durch Bohrarbeiten

Abb. 4 Maximale Wandhöhen 30 m bis zur Senkrechten bei Sprengarbeiten im Großbohrlochverfahren

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