Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Regel 112-201: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken (bisher BGR 201)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

[Vorspann]

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Änderungen zur letzten Version

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser Regel aus dem Jahr 2015 vorgenommen:

  • Die Auswirkungen der 2016 in Kraft gesetzten EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen auf PSA gegen Ertrinken wurden integriert. PSA gegen Ertrinken gehören nach dieser aktuell geltenden Verordnung der Kategorie 3 (Schutz gegen tödliche Gesundheitsrisiken) an, zuvor waren diese PSA der Kategorie 2 zugeordnet.
  • Der Anhang zu PSA im Offshore-Bereich wurde entfernt. Stattdessen wird auf die DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" verwiesen, in der das Thema hinreichend behandelt wird.
  • Die Rechts- und Normenbezüge wurden aktualisiert und ergänzt.

Vorbemerkung

Diese DGUV Regel erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und die DGUV Vorschrift 60 bzw. 61 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" hinsichtlich der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.

In dieser DGUV Regel sind die Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV

DGUV Regel 112-201

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p112201

Bildnachweis

Abb. 1 © DGUV/Tim S. Weiffenbach

1 Anwendungsbereich

1.1

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sollen Personen, die auf oder am Wasser bzw. auf oder an Flüssigkeiten arbeiten, gegen die Gefahr des Ertrinkens schützen.

1.2

Diese DGUV Regel findet keine Anwendung auf persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

  • im Flugverkehr,
  • im Seeverkehr,
  • beim Tauchen.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken werden in Rettungswesten und Schwimmhilfen unterteilt.

  • Rettungswesten stellen eine Auftriebslage sicher, bei der die Atemwege freigehalten werden müssen. Die verschiedenen Leistungskriterien stellen unterschiedliche Freiborde sicher und sind für die unterschiedlichen Einsatzarten geeignet. Rettungswesten haben eine ausreichende Verteilung der Auftriebskraft, um die Benutzerin und den Benutzer in eine Position zu drehen, bei der auch bei Bewusstlosigkeit die Atemwege über der Wasseroberfläche gehalten werden.

    Unter Freibord wird der Abstand zwischen Wasseroberfläche und Atemöffnung verstanden (siehe Anhang 3).

  • Schwimmhilfen sollen bei ständiger Benutzung bequem sein. Sie sind nicht in der Lage, die Benutzerin oder den Benutzer mit dem Gesicht nach oben in eine sichere Schwimmlage zu drehen. Sie sorgen nur für den Auftrieb, der auf der Schwimmhilfe angegeben ist. Hierdurch soll die Benutzerin bzw. der Benutzer bei Bewusstsein in geschützten Gewässern beim Schwimmen durch Auftrieb unterstützt werden. Schwimmhilfen sind für den Einsatz im gewerblichen Bereich nicht geeignet.
  • Rettungswesten und Schwimmhilfen für besondere Einsatzzwecke erfüllen die Anforderungen der verschiedenen Leistungskriterien, haben jedoch ein an ihre speziellen Einsatzzwecke angepasstes Leistungsvermögen. Grundlegende Anforderungen, wie Verhalten im Wasser, Stabilität und Gebrauchssicherheit, bleiben hiervon jedoch unberührt. Die speziellen Einsatzbereiche sind in der Benutzerinformation zu erläutern.

    Rettungswesten werden weiterhin in unterschiedliche Leistungskriterien eingestuft (siehe Anhang 1).

    Weitere Begriffe aus der Normung der persönlichen Schutzausrüstung gege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)
    90
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    48
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    29
  • Zeitarbeit / 4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb
    15
  • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen / 1.5 Gefahrgutrecht (ADR)
    14
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    14
  • Arbeiten mit Druckluft / 3.2.1 Lärm durch Kompressoren
    13
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    13
  • Explosionsschutz: Zündquellenbewertung
    11
  • Selbstentzündliche Stoffe
    11
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    11
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    11
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    10
  • Sicheres Arbeiten an Aluminium-Schmelzöfen / 2.3 Gefahrstoffe
    10
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    10
  • Bohrmaschine / 2 Maßnahmen zur Unfallverhütung
    9
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    9
  • DGUV Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (bisher BGI/GUV-I 504-41) [zurückgezogen]
    9
  • ArbSchG: Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz / 6.5 Vorsorgeuntersuchungen
    8
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    8
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Persönliche Schutzausrüstung: PSA-Kombinationen: Risiken von Wechselwirkungen unbedingt beachten
PSA-Kombi
Bild: Haufe Online Redaktion

Bei vielen Tätigkeiten müssen von Beschäftigten gleichzeitig verschiedene Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden, da am Arbeitsplatz Schutz gegen mehrere Gefährdungen notwendig ist. Welche Faktoren hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen, um im Rahmen einer PSA-Kombination seinen Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten? Welche Faktoren müssen bei einer Kompatibilitätsprüfung beachtet werden?


PSA gegen Ertrinken
PSA gegen Ertrinken

Zusammenfassung Begriff Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Ertrinken sind Rettungswesten oder Schwimmhilfen. Sie sollen Beschäftigte, die am oder auf Wasser bzw. an oder auf Flüssigkeiten arbeiten, vor dem Ertrinken schützen. Für unterschiedliche ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren