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DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten (bis ... / 2 Begriffsbestimmungen

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Im Sinne dieser DGUV Regel wird bestimmt:

Anpassungsüberprüfung ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen der atemschutzgerättragenden Person und dem jeweiligen Atemanschluss zu ermitteln.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die atemschutzgerättragende Person eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht, dient.

Arbeitsschwere ist die aus der auszuführenden Tätigkeit resultierende Beanspruchung der atemschutzgerättragenden Person.

Atemanschluss ist der Teil eines Atemschutzgerätes, der die Verbindung zur atemschutzgerättragenden Person herstellt.

Atemluft ist die zum Atmen geeignete Luft. Für komprimierte Atemluft siehe auch DIN EN 12021.

Atemminutenvolumen ist das Produkt aus Atemzugvolumen und Atemfrequenz und wird angegeben in Liter pro Minute (l/min).

Atemschutzgerät ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die die atemschutzgerättragende Person vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützt.

Atemschutzanzug ist ein Anzug, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise umschließt und über eine Atemgasversorgung die atemschutzgerättragende Person direkt aus dem Anzug mit Atemgasversorgt. Er stellt somit den Atemanschluss dar.

Atemschutzanzüge mit Hitzestress verringernden Eigenschaften sind PSA, die durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung beim Gebrauch einen geringeren Hitzestress verursachen und den Körper vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen.

Atemschutzanzüge mit Ventilation nur im Kopfbereich sind zwangsbelüftete PSA, die die atemschutzgerättragende Person vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen und dabei den Wärmetransport vom Körper einschränken.

Beanspruchung ist die Auswirkung aller Belastungen auf eine Person in Abhängigkeit von ihren individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten.

Belastende Atemschutzgeräte im Sinne dieser Regel sind Geräte, die gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) in die Gruppe 2 oder 3 eingeteilt sind. Geräte der Gruppe 1 gelten auch als belastend, wenn diese mehr als 30 Minuten pro Tag gebraucht werden.

Belastung sind alle äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem, die auf den physischen und/oder psychischen Zustand einer Person einwirken.

CMR-Stoffe (engl.: cancerogenic, mutagenic, toxic for reproduction) sind krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe und Gemische gemäß § 3 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Eignungsuntersuchung ist eine Untersuchung, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, wenn bestimmte Tätigkeiten bei gleichzeitigem Gebrauch eines Atemschutzgerätes durchzuführen sind.

Einsatz ist das Mitführen, Bereithalten und der Gebrauch des Atemschutzgerätes durch die atemschutzgerättragende Person im Arbeitsbereich.

Erholungsdauer ist der Zeitraum zwischen dem mehrmaligen Gebrauch eines Atemschutzgerätes während einer Arbeitsschicht, der zur Erholung dient. Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus.

Enzyme sind Substanzen, in der Regel Proteine (oder Eiweiße), die hocheffizient und spezifisch als biologische Katalysatoren wirken.

Gebrauch ist, sobald im Einsatz eine Verbindung zwischen der atemschutzgerättragenden Person und dem Atemschutzgerät hergestellt ist, bei der die gerättragende Person atembare/s Gas/Luft erhält.

Gebrauchsdauer ist der Zeitraum fortwährenden Gebrauchs eines Atemschutzgerätes.

Gesamtleckage drückt das Verhältnis der mittleren Konzentration eines Schadstoffes innerhalb des Atemanschlusses zur mittleren Konzentration des Schadstoffes außerhalb dieses Atemanschlusses aus.

Grenzwert (GW) ist die höchst zulässige Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre.

Luftgetragene biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren), die als freie Erreger oder an Staub oder Tröpfchen gebunden durch den Atemtrakt aufgenommen werden und Krankheiten verursachen können.

Mehrfachgebrauch ist der wiederholte Gebrauch eines Atemschutzgerätes durch die atemschutzgerättragende Person innerhalb einer Arbeitsschicht.

Nominelle Haltezeit bezeichnet die gerätetypische Gebrauchsdauer eines Atemschutzgerätes. Sie dient der Einteilung in entsprechende Geräteklassen.

Schadstoffe sind alle Gefahrstoffe laut Gefahrstoffverordnung, radioaktive Stoffe, biologische Arbeitsstoffe und Enzyme, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.

Schutzanzüge sind PSA, die den Körper vor Gefährdungen schützen, aber keine Atemschutzfunktion aufweisen. Sie werden in Kombination mit Atemschutzgeräten benutzt und stellen keinen Atemanschluss dar (siehe auch "Atemschutzanzug").

Schutzklasse eines Atemschutzgerätes ist die Zuordnung zu bestimmten Atemschutzgeräten auf Basis der Labo...

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