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DGUV Regel 109-608: Branche Gießereien / 3.6.4 Elektromagnetische Felder (EMF)

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Elektromagnetische Felder (EMF) treten überall dort auf, wo eine Spannung anliegt oder ein Strom fließt. Daher ist eine Exposition der Beschäftigten gegenüber EMF an elektrisch betriebenen Geräten und Anlagen grundsätzlich immer gegeben.

Abb. 6

Warnzeichen "Warnung vor magnetischem Feld"

Rechtliche Grundlagen
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)
  • DGUV Vorschrift 15 und 16 "Elektromagnetische Felder"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 203-026 "Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben"
  • DGUV Information 203-038 "Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen"
  • DGUV Information 203-043 "Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder"
  • Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)

Abb. 7

Frequenzspektrum der elektromagnetischen Strahlen und Felder

Gefährdungen

Die Anwendung elektrischer Energie ist in der Metallindustrie unentbehrlich. Durch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten entstehen in nahezu jedem Unternehmen EMF-Quellen in der Metallerzeugung, -bearbeitung und -verarbeitung, der Energieversorgung und der Funktechnik, die bei ihrer Bewertung im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz berücksichtigt werden müssen.

Die Eigenschaften von EMF sind unterschiedlich, ebenso wie ihre Auswirkungen auf den Menschen. Ihre physiologischen Wirkungen sind stark frequenzabhängig. Im niederfrequenten Bereich, bis etwa 30 kHz, überwiegen bei hohen Feldstärken Reizungen der Sinnesorgane, Muskel- und Nervenzellen. Im Bereich von etwa 30 kHz bis ...

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