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DGUV Information 250-109: Leitfaden für Betriebsärzte un ... / 3.2 Betriebliche Ausgestaltung

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Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgebenden dazu, Maßnahmen der Wiedereingliederung anzubieten. Bezüglich der Ausgestaltung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Diese Maßnahmen sind individuell zu planen und durchzuführen. Die Ausgestaltung des BEM muss sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes orientieren. So wird sie in einem Großbetrieb anders aussehen als in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

In einem Großbetrieb ist die Installierung eines interdisziplinären Integrations- oder BEM-Teams mit regelmäßigen Treffen sinnvoll und machbar, für KMU ist eine weniger aufwendige Vorgehensweise erforderlich.

Die Initiative zur Durchführung eines BEM kann auch von der betroffenen erkrankten Person selbst, der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt und der Schwerbehindertenvertretung ausgehen. Das Angebot für ein BEM muss vom Arbeitgebenden unterbreitet werden.

Die Teilnahme am BEM ist für Mitarbeitende freiwillig. Stimmt die BEM-berechtigte Person zu, so sind die Personalvertretung und ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Die Teilnahme einer Vertrauensperson muss ermöglicht werden.

Für ein erfolgreiches BEM ist eine systematische, strukturierte und überprüfbare Vorgehensweise unabdingbar ("Management"). Transparenz und Gleichbehandlung aller Beschäftigten sind dabei wesentlich.

BEM umfasst Maßnahmen, um Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen dauerhaft wieder am Arbeitsplatz einzusetzen oder nach längerer Krankheit wieder einzugliedern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um neu hinzugetretene, dauerhafte oder zeitlich befristete gesundheitliche Beeinträchtigungen oder um chronische Erkrankungen handelt. Ebenso ist es unerheblich, ob die Ursachen der Gesundheitsstörung arbeitsbedingt sind oder ihre Ursache in der Person der oder des Betroffenen haben.

Sollte eine Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, ist eine Eingliederung an einem alternativen Arbeitsplatz im Unternehmen anzustreben.

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[Vorspann] Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.deInternet: www.dguv.de ...

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