Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Information 240-200: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G20 "Lärm" (bisher BGI/GUV-I 504-20) [zurückgezogen]

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

[Vorspann]

Vorbemerkungen

Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

1 Rechtsvorschriften

Tätigkeiten mit Lärmexposition sind im Anhang Teil 3 der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regeln § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 ArbMedVV.

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Erste Nachuntersuchung Nach 12 Monaten
Weitere Nachuntersuchungen • Nach 36 Monaten
•

Nach 60 Monaten bei Tages-Lärmexpositionspegeln

LEX, 8h < 90 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegeln

LpC, peak < 137 dB(C)
• Bei Beendigung der Tätigkeit[1]
Vorzeitige Nachuntersuchung z.B.
• Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken
• Auf Wunsch eines Beschäftigten, der den ursächlichen Zusammenhang seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet
• Wenn infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls Hörstörungen auftreten (wie z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma) und/oder bei Ohrgeräuschen

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G20 "Lärm" durchzuführen.

[1] Eine Nachuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit ist anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten.

3 Untersuchungsanlässe

[Vorspann]

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / Anhang 33 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen
    1
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    1
  • Kundenservice im Außendienst – Was für Techniker und Mon ... / 1.4 Kommunikation
    1
  • Aufbau eines AMS gemäß NLA: Hauptelement Messung und Bew ... / 2 AMS-Element "Leistungsüberwachung und -messung"
    0
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten / 4.2 Maßnahmen bei sensorischen Einschränkungen
    0
  • Barrierefreier Bahnhof / 2.5 Service-Schalter und Automaten für Auskünfte und Fahrkarten
    0
  • Das Erleben von Extremereignissen / 4.2 Traumafolgeerkrankung: Posttraumatische Belastungsstörung
    0
  • Der Businessplan: Der Weg in die Selbstständigkeit / 2 Inhaltliche Gliederung eines Businessplans
    0
  • DGUV Regel 109-009: Fahrzeug-Instandhaltung / 2. DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
    0
  • DGUV Regel 113-017: Tätigkeiten mit Explosivstoffen (bis ... / 5.4.5 Tauchbäder
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems – Schri ... / 2.3 Umsetzungsstrategie
    0
  • Festlegen der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz / 1 Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig?
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / 4.3 Was muss bei einer festgestellten Gesundheitsschädigung getan werden?
    0
  • Interdisziplinäres Arbeiten für die Fachkraft für Arbeit ... / 2.2 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Psychologie
    0
  • Maurer (Professiogramm)
    0
  • Mess- und Eichgebührenverordnung / Schlüsselzahlengruppe 4: Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
    0
  • Schutztrennung, Schutzkleinspannung / 4 Schutzkleinspannung
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Lärm: Alles Wissenswerte zur DGUV-Empfehlung
Frau mit Fingern in den Ohren
Bild: Haufe Online Redaktion

Sind Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit hoher Lärmbelastung tätig, ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge „Lärm“ sollen Schädigungen des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkannt werden.


Lärmschutz gegen Stress und Krankheiten: Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
Arbeitszimmer
Bild: Veer

Lärm bei der Arbeit stört nicht nur die Konzentration und die Kommunikation zwischen den Kollegen, sondern ist häufig auch Ursache von Stress und Krankheiten. Beim Lärmschutz im Unternehmen werden aber häufig Fehler gemacht. Das liegt unter anderem auch daran, dass oft nicht klar ist, was Lärmbelästigung bzw. -belastung überhaupt ist. Was sagen die Regelwerke über den Lärmschutz? Und wie sollten Arbeitgeber beim Lärmschutz im eigenen Betrieb vorgehen?


Gesundheit am Arbeitsplatz: Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
Aerztin, Halbportraet
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht, wann nicht? Wann müssen und wann dürfen Beschäftigte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Betriebsarzt? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, welche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer? Es gibt drei Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, für die jeweils sehr unterschiedliche Regeln gelten.


Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


DGUV Information 240-370: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" (bisher BGI/GUV-I 504-37) [zurückgezogen]
DGUV Information 240-370: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" (bisher BGI/GUV-I 504-37) [zurückgezogen]

[Vorspann] Vorbemerkungen Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben. Diese Handlungsanleitung gibt die entsprechenden rechtlichen Vorgaben ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren