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DGUV Information 215-830: Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen

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[Vorspann]

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Vorwort

Unternehmen konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft. Dadurch finden Werk- und Dienstvertragsnehmer (Fremdfirmen) ihr Betätigungsfeld. Werk- und Dienstverträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik. Als Beispiele seien hier die selbständige Nachbearbeitung von Gussbauteilen durch Auftragnehmer, die Befüllung von Regalen im Einzelhandel oder auch die Kontraktlogistik genannt.

Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander. Es entsteht Abstimmungsbedarf, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu erreichen. Die vorliegende Informationsschrift wendet sich an Unternehmen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer tätig sind.

Bei der Auftragserledigung durch Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue Gefährdungen ergeben. Beschäftigte der Fremdfirmen müssen sich sehr schnell auf eine neue Arbeitsumgebung und neue Arbeitsbedingungen einstellen. Vielfach sind die sich daraus ergebenden Anforderungen nicht bekannt. Gleichzeitig trifft die Stammbelegschaft des Auftraggebers auf Beschäftigte der Fremdfirmen, die eigene Arbeitsziele verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden.

Diese DGUV Infor...

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