Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Information 213-033: Gefahrstoffe in Werkstätten

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

[Vorspann]

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
  Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV
Ausgabe: November 2022
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Abb. 1, 42–44: © BG Bau; Grafiken in Tabelle 4, Abb. 5–9: © R. Woyzella BGHM; Abb. 2: © Kadmy/stock.adobe.com; Abb. 3: © Morath GmbH; Abb. 4: © GESCHA Anlagentechnik GmbH; Abb. 10: © Denios AG; Abb. 11, 13: © Andreas Poecking/photograph-erfurt.de; Abb. 14: © Schuko GmbH; Abb. 15: © Mirka GmbH; Abb. 16–18: © DGUV-Test; Abb. 19: © Nilfisk GmbH; Abb. 20, 30: © DGUV; Abb. 21: © Surasak/stock.adobe.com; Abb. 22: © zilber42/stock.adobe.com; Abb. 23: © Werner/stock.adobe.com; Abb. 24–25: © IFA; Abb. 26: © J.Wagner GmbH; Abb. 27: © Denios AG; Abb. 28–29, 31: © IBS Scherer GmbH; Abb. 32: © BG Bau/Kersting; Abb. 33: © Dr. Nicolai (BFGB); Abb. 34: © vldkont/Shutterstock; Abb. 35–38, 40: © Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)/Renate Beiser; Abb. 39, 41: © Moreno Soppelsa/stock.adobe.com
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen > Webcode: p213033

Änderungen zur letzten Ausgabe Februar 2012:

  • Vollständige Anpassung der Inhalte an GHS
  • Die Themen Mutterschutz und Jugendschutz werden ausführlicher behandelt
  • Neues Kapitel zum Thema 3D-Druck
  • Inhaltliche Anpassungen aufgrund der Änderungen in relevanten DGUV Regelwerkspublikationen
  • Neue Muster-Betriebsanweisungen

Vorbemerkung

In Werkstätten auf Bauhöfen, auf Baustellen, in Hochschulen und in vergleichbaren Werkstätten werden im Bedarfsfall Instandhaltungs- und Produktionsarbeiten verschiedener Gewerke durchgeführt, z.B. Metall-, Kunststoff- oder Holzbearbeitung.

In diesen Werkstätten werden zahlreiche Gefahrstoffe verwendet oder freigesetzt, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen können. Das Wissen um die möglichen Gefahren ist die wichtigste Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen. Diese DGUV Information will hierzu einen Beitrag leisten.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in zahlreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen europäische Verordnungen, wie die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung[1]) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung[2]), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die einschlägigen DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen. Mit dieser DGUV Information sollen für Werkstätten die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.

Diese Information richtet sich an

  • Führungskräfte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Werkstätten verantwortlich sind,
  • Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte in Werkstätten, für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag gehören,

    und an

  • Arbeitsschutzexperten und -expertinnen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Aufsichtspersonen, die sich über die Vielzahl der Gefahrstoffe, die in Werkstätten Verwendung finden, informieren wollen.

Zielsetzung dieser DGUV Information ist,

  • über die Gefahrstoffe zu informieren, die bei typischen Werkstattarbeiten zum Einsatz kommen oder bei diesen Arbeiten entstehen und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
  • auf die gesetzlichen Verpflichtungen hinzuweisen, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,
  • durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben zu unterstützen.

Diese DGUV Information ist in einen allgemeinen Teil und einen fachspezifischen Teil gegliedert:

  • Die Regelungen, die im allgemeinen Teil dargestellt sind, sind in allen Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stattfinden, anzuwenden.
  • Die fachspezifischen Themenschwerpunkte beziehen sich auf die Bereiche der Holz-, Kunststoff- und Metallbearbeitung, wie Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei. Auch neue Arbeitsverfahren, die in Werkstätten Einzug gehalten haben, wie z.B. additive Verfahren, werden dabei berücksichtigt.

Ein weiterer Bestandteil der DGUV Information ist die im Anhang 1 enthaltene umfangreiche Literaturliste mit weiterführenden Literaturquellen des staatlichen Gefahrstoffregelwerks sowie des Regelwerks und weiterer Publikationen der Unfallversicherungsträger. Die in Anhang 7 enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die größtenteils dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGISonline der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen wurden, bilden eine weit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    130
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    48
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    41
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    36
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    33
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    33
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    30
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    27
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    20
  • Sicherheit im Außendienst / 3 Gefährdungsbeurteilung
    20
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    18
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    18
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    18
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    16
  • Gerüche und Reizstoffe am Arbeitsplatz / 2.2 Die Geruchsbelästigung
    16
  • Alter(n)sgerechte Gefährdungsbeurteilung
    15
  • Maler- und Lackierarbeiten
    15
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    15
  • Fremde im Betrieb / 2.3 Unterweisung
    13
  • Friseur (Professiogramm)
    12
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
TRGS 510: Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
Gefahrstoffe
Bild: Haufe Online Redaktion

Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Schutz der Umwelt gewährleistet werden. Am Arbeitsplatz dürfen nur Mengen für den Fortgang der Tätigkeiten bereitgehalten werden. Die Anforderungen an Gefahrstofflager hängen von Art, Einstufung und Menge der zu lagernden Stoffe und Gemische ab.


DGUV Information 213-033: G... / 1.1 Was sind Gefahrstoffe?
DGUV Information 213-033: G... / 1.1 Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe können natürlich (z.B. Asbest, Quarz) vorkommen oder künstlich hergestellt sein und als Reinstoffe (z.B. Ethanol, Acetylen), in Gemischen (z.B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel) oder in Erzeugnissen (z.B. Spanplatten) vorliegen. Gefahrstoffe ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren