Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Information 213-033: Gefahrstoffe in Werkstätten / 2.6.2 Epoxidharze

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Eigenschaften und Gefährdungen

Epoxidharze sind im ausgehärteten Zustand als Kunststoff von ca. -40°C bis ca. 250 °C thermostabil, das heißt, sie verformen sich nicht und erweichen auch nicht. Sie zeichnen sich durch eine hohe Formstabilität aus, sind einfärbbar, mischbar mit anderen Materialien, zum Beispiel Metalle oder Holzfasern und sind wenig elektrisch leitend.

Die Epoxidharze werden wegen ihrer hohen chemischen Beständigkeit und mechanischen Belastbarkeit beispielsweise als Kleber im Metallbereich, als Verguss- und Ausgleichmassen für Böden, zum Formenbau oder in Form von Knetmassen für Kleinstreparaturarbeiten eingesetzt. Epoxid-Kunststoffe sind hochmolekulare Stoffe, die aus einem reaktiven Epoxidharz durch Umsetzung mit einem Härter entstehen. Das Reaktivharz wird üblicherweise durch Umsetzung von Bisphenolen mit Epichlorhydrin hergestellt.

Die Harzkomponente kann mit Reaktivverdünnern (zum Beispiel Glycidylether) oder Lösemitteln, Füllstoffen, Pigmenten und sonstigen Zuschlägen modifiziert sein. Die Härterkomponente besteht im Wesentlichen aus Aminen (zum Beispiel die Isophorondiamin), Polyaminen, sowie gegebenenfalls aus Anteilen an Benzylalkohol und Lösemitteln. Die Aushärtezeit variiert je nach verwendetem Epoxidharz-System von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden. Die Reaktion führt zu einer großen Wärmeentwicklung. Daher dürfen keine beliebig großen Mengen von Harz- und Härter gemischt werden und die Produkte müssen direkt nach dem Anmischen verarbeitet werden. Die Hitzeentwicklung kann so stark werden, dass es zum Verspritzen kommen kann.

Die Gesundheitsgefährdung wird vorrangig durch die sensibilisierende Wirkung des Harzes und der Härterkomponente bestimmt.

Die Gefährdung hängt stark von der individuellen Zusammensetzung des Produkts ab, so dass auch hi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / Anhang 33 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen
    1
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    1
  • Kundenservice im Außendienst – Was für Techniker und Mon ... / 1.4 Kommunikation
    1
  • Aufbau eines AMS gemäß NLA: Hauptelement Messung und Bew ... / 2 AMS-Element "Leistungsüberwachung und -messung"
    0
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten / 4.2 Maßnahmen bei sensorischen Einschränkungen
    0
  • Barrierefreier Bahnhof / 2.5 Service-Schalter und Automaten für Auskünfte und Fahrkarten
    0
  • Das Erleben von Extremereignissen / 4.2 Traumafolgeerkrankung: Posttraumatische Belastungsstörung
    0
  • Der Businessplan: Der Weg in die Selbstständigkeit / 2 Inhaltliche Gliederung eines Businessplans
    0
  • DGUV Regel 109-009: Fahrzeug-Instandhaltung / 2. DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
    0
  • DGUV Regel 113-017: Tätigkeiten mit Explosivstoffen (bis ... / 5.4.5 Tauchbäder
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems – Schri ... / 2.3 Umsetzungsstrategie
    0
  • Festlegen der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz / 1 Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig?
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / 4.3 Was muss bei einer festgestellten Gesundheitsschädigung getan werden?
    0
  • Interdisziplinäres Arbeiten für die Fachkraft für Arbeit ... / 2.2 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Psychologie
    0
  • Maurer (Professiogramm)
    0
  • Mess- und Eichgebührenverordnung / Schlüsselzahlengruppe 4: Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
    0
  • Schutztrennung, Schutzkleinspannung / 4 Schutzkleinspannung
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Verätzungen und Allergien: Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
Handwerker Hand mit Mörtel
Bild: Haufe Online Redaktion

Ob zur Boden- oder Wandbeschichtung – Epoxidharz hat hervorragende technische Eigenschaften. Unterschätzt werden dabei allerdings oft die gesundheitlichen Risiken. Sie sind bei vielen Verantwortlichen im Betrieb und den Anwendern nur unzureichend bekannt oder werden nicht ernst genommen.


Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Gefährdungen der Haut: Alles Wissenswerte zur DGUV-Empfehlung
Bäcker
Bild: Haufe Online Redaktion

Insbesondere bei Feuchtarbeit und im Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen können Hauterkrankungen auftreten. Die DGUV-Empfehlung „Gefährdungen der Haut“ dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind.


Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


DGUV Information 213-033: G... / 2.6.1 Polyurethan-Kunststoffe
DGUV Information 213-033: G... / 2.6.1 Polyurethan-Kunststoffe

Eigenschaften und Gefährdungen Polyurethan-Kunststoffe (PU- oder PUR-Kunststoffe) sind hochmolekulare Stoffe, die aus Isocyanaten und Polyalkoholen (Polyolen) in einer chemischen Reaktion entstehen. Seltener werden statt der Polyalkohole Polyamine ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren