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DGUV Information 212-686: Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung - Information für Betroffene

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[Vorspann]

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: Gehörschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV
Ausgabe: Oktober 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
Bildnachweis: Titel: © tunedin/Fotolia Abb. 1, 6, 7: © DGUV Abb. 2–5: © Tim Weiffenbach Abb. 8: © Sandra Dantscher, IFA
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen › Webcode: p212686

Was ist mit Ihrem Gehör geschehen?

Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hat eine auffällige Hörminderung festgestellt. Sie kann sich je nach Ausprägung so äußern, dass Sie höhere Töne schlechter wahrnehmen (z. B. Türklingel). Eventuell haben Sie schon Probleme, wenn in einer Gruppe mehrere Personen gleichzeitig reden oder Sie sich in einem Lärmbereich verständigen wollen.

Wie kann sich Ihr Gehörschaden entwickeln?

Wenn Sie Ihr Gehör sorgfältig schützen, wird sich Ihr Hörvermögen nicht weiter verschlechtern. Halten Sie sich weiterhin ungenügend geschützt in Lärmbereichen auf, wird sich der Hörverlust weiter verstärken. Bei schweren Hörschäden ist der soziale Kontakt zu den Mitmenschen stark beeinträchtigt.

Wie können Sie sich schützen?

Personen mit Hörverlust müssen ihr Gehör besonders schützen. Deshalb gilt für Sie:

  • "Meiden Sie den Lärm am Arbeitsplatz und vermeiden Sie jeden Lärm in der Freizeit".

Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihr Gehör immer durch einen geeigneten und sorgfältig ausgewählten Gehörschutz schützen. Nur so kann eine weitere Zunahme des Hörverlustes und ein Arbeitsplatzwechsel vermieden werden.

Zu Ihrem Schutz verlangt der Ges...

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