Die Mindestquerschnitte der Gerüstbretter und -bohlen sind, in Abhängigkeit von der Stützweite, Tabelle 2 zu entnehmen.
Die zulässigen Stützweiten sind, in Abhängigkeit von der Breite und Dicke, Tabelle 2 zu entnehmen (siehe DIN 4420-3, Entwurf 2004-12).
| Lastklasse |
Brett- oder Bohlenbreite [cm] |
Brett- oder Bohlendicke |
| 3,0 cm |
3,5 cm |
4,0 cm |
4,5 cm |
5,0 cm |
| 1, 2, 3 |
20 |
1,25 |
1,50 |
1,75 |
2,25 |
2,50 |
| |
24 und 28 |
1,25 |
1,75 |
2,25 |
2,50 |
2,75 |
| 4 |
20 |
1,25 |
1,50 |
1,75 |
2,25 |
2,50 |
| |
24 und 28 |
1,25 |
1,75 |
2,00 |
2,25 |
2,50 |
| 5 |
20, 24, 28 |
1,25 |
1,25 |
1,50 |
1,75 |
2,00 |
| 6 |
20, 24, 28 |
1,00 |
1,25 |
1,25 |
1,50 |
1,75 |
Anmerkungen:
Bretter und Bohlen müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1:2008-12 entsprechen.
Soweit keine Systemgerüstbohlen verwendet werden, ist nach Bauproduktenrichtlinie oder Bauregelliste A keine Ü-Kennzeichnung der Bretter und Bohlen erforderlich.
Tabelle 2 Größte zulässige Stützweiten (in m) für Gerüstbretter und -bohlen in Arbeitsgerüsten
Gerüstbretter oder -bohlen dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein. Beläge, Quer- und Längsriegel von Montagegerüsten müssen gegen Verschieben, Kippen und Abheben gesichert sein.
Beläge in Montagegerüsten sind im Normalfall mit je zwei Drahtstiften (mindestens 3,8 x 100 mm) oder vergleichbaren Schrauben auf jedem Kantholz zu sichern.
Längs- und Querriegel können z. B. mit Kreuzbändern untereinander gesichert werden.
Gerüstbohlen dürfen höchstens 20 cm über die Kanthölzer hinausragen.
Beläge sind dicht aneinander (max. 2,5 cm Abstand) und so zu verlegen, dass sie weder wippen noch ausweichen können.
Die Beläge sind so nah wie möglich an die Schachtwände anzulegen. Der waagerechte Abstand zwischen Belag und Schachtwand darf an keiner Stelle größer als 30 cm sein. Ist der Abstand an einer Stelle größer als 30 cm, sind dort Maßnahmen gegen Absturz notwendig.
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