Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Information 209-053: Tätigkeiten an Aufzugsanlagen ... / C1.3 Anforderungen an Beläge (Bohlen, Bretter) aus Holz

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Mindestquerschnitte der Gerüstbretter und -bohlen sind, in Abhängigkeit von der Stützweite, Tabelle 2 zu entnehmen.

Die zulässigen Stützweiten sind, in Abhängigkeit von der Breite und Dicke, Tabelle 2 zu entnehmen (siehe DIN 4420-3, Entwurf 2004-12).

Lastklasse Brett- oder Bohlenbreite [cm] Brett- oder Bohlendicke
3,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm
1, 2, 3 20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
  24 und 28 1,25 1,75 2,25 2,50 2,75
4 20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
  24 und 28 1,25 1,75 2,00 2,25 2,50
5 20, 24, 28 1,25 1,25 1,50 1,75 2,00
6 20, 24, 28 1,00 1,25 1,25 1,50 1,75

Anmerkungen:

Bretter und Bohlen müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1:2008-12 entsprechen.

Soweit keine Systemgerüstbohlen verwendet werden, ist nach Bauproduktenrichtlinie oder Bauregelliste A keine Ü-Kennzeichnung der Bretter und Bohlen erforderlich.

Tabelle 2 Größte zulässige Stützweiten (in m) für Gerüstbretter und -bohlen in Arbeitsgerüsten

Gerüstbretter oder -bohlen dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein. Beläge, Quer- und Längsriegel von Montagegerüsten müssen gegen Verschieben, Kippen und Abheben gesichert sein.

Beläge in Montagegerüsten sind im Normalfall mit je zwei Drahtstiften (mindestens 3,8 x 100 mm) oder vergleichbaren Schrauben auf jedem Kantholz zu sichern.

Längs- und Querriegel können z. B. mit Kreuzbändern untereinander gesichert werden.

Gerüstbohlen dürfen höchstens 20 cm über die Kanthölzer hinausragen.

Beläge sind dicht aneinander (max. 2,5 cm Abstand) und so zu verlegen, dass sie weder wippen noch ausweichen können.

Die Beläge sind so nah wie möglich an die Schachtwände anzulegen. Der waagerechte Abstand zwischen Belag und Schachtwand darf an keiner Stelle größer als 30 cm sein. Ist der Abstand an einer Stelle größer als 30 cm, sind dort Maßnahmen gegen Absturz notwendig.

Ö...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG) / 4.3.2 Wohnungseigentümer
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren