Die Werte für die gleichmäßig verteilte Last q1 dürfen die Werte aus Spalte 2 der Tabelle 1 nicht überschreiten.
Die zulässige Belastung eines Montagegerüsts ist der Aufbau- und Verwendungsanleitung und/oder der Montageanweisung sowie der Kennzeichnung nach Abschnitt 4.2.5 zu entnehmen.
Pro Person ist ein Gewicht von 100 kg anzusetzen.
Für die Belastung durch Personen ist kein Nachweis der Teilflächenlast erforderlich.
Werden Lasten mit Hebezeugen auf Gerüste abgesetzt, ist das Gewicht der Lasten jeweils mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Abweichend davon darf bei Montagegerüsten mit mehr als 9 m² Fläche die Teilflächenlast für einen umlaufenden Randstreifen von b = 1,50 m angenommen werden.
Die Teilflächenlast ist auf Basis DIN EN 12811-1 Abschnitt 6.2.2 zu ermitteln.
Für alle übrigen Flächen, von denen geringfügige Arbeiten ausgeführt werden und keine Materiallagerung stattfindet, sind mindestens die Lastannahmen der Lastklasse 2 zu berücksichtigen. Das Gerüst ist nach Abschnitt 4.2.5, Abbildung 4-1, zu kennzeichnen.