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DGUV Information 209-053: Tätigkeiten an Aufzugsanlagen ... / 4.8.5 Anschlagmittel

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Zum Anschlagen von Lasten dürfen nur Anschlagmittel verwendet werden, die den Regeln der Technik entsprechen.

Das direkte Anschlagen der Last durch Umschlingen mit dem Tragmittel des Hebezeugs ist nicht zulässig.

Regeln der Technik sind z. B. in DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb", wiedergegeben.

Die Tragfähigkeit der Anschlagmittel in Abhängigkeit vom Anschlagwinkel kann aus Belastungstabellen entnommen werden, die auf der Montagestelle zur Verfügung stehen müssen (siehe DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen").

Anschlagmittel müssen arbeitstäglich vom Benutzer hinsichtlich auffälliger sicherheitstechnischer Mängel und regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Beschädigte Anschlagmittel sind zuverlässig der weiteren Benutzung zu entziehen (siehe hierzu DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Abschnitt 3.15 des Kapitels 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb").

Die Anschlagmittel dürfen nur bestimmungsgemäß entsprechend den Herstellerangaben eingesetzt werden.

Insbesondere ist zu beachten:

  • nicht über die zulässige Belastung beanspruchen
  • Neigungswinkel von 60° nicht überschreiten
  • Ketten und Seile nicht durch Knoten verbinden, verlängern oder verkürzen
  • Hebebänder, Rundschlingen und Seile nicht über scharfe Kanten ziehen, ggf. Kantenschutz verwenden

Werden Anschlagmittel kombiniert verwendet, ist darauf zu achten, dass bei keiner Einzelkomponente die Tragfähigkeit überschritten wird.

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