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DGUV Information 206-017: Gut vorbereitet für den Ernstf ... / 5 Rehabilitation und Teilhabe

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[Vorspann]

Nach einem Arbeitsunfall mit psychischen Gesundheitsstörungen können nicht alle Betroffenen ihre Tätigkeiten problemlos wiederaufnehmen. Die Unfallversicherungsträger unterstützen und koordinieren in diesen Fällen.

5.1 Psychotherapeutenverfahren

Für die Frühintervention von psychischen Gesundheitsstörungen stehen qualifizierte Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Verfügung.

Unmittelbar nach der Meldung und Prüfung des Versicherungsfalles können die Unfallversicherungsträger und/oder Durchgangsärztinnen und -ärzte über das so genannte Psychotherapeutenverfahren in der Regel innerhalb einer Woche psychotherapeutische Hilfe organisieren und gegebenenfalls auch eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme unterstützen.

5.2 Reha-Management

Im Reha-Management werden alle notwendigen Maßnahmen koordiniert und vernetzt, um die Gesundheitsschäden auf Grund eines traumatischen Ereignisses zu beseitigen oder zu lindern. Ziele sind eine zeitnahe und dauerhafte berufliche Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung. Hierfür wird unter partnerschaftlicher Einbindung aller Beteiligten ein individueller Reha-Plan erstellt.

Die Unfallversicherungsträger bieten:

  • persönliche und professionelle Beratung und Betreuung durch Reha-Managerinnen oder -Manager
  • zielorientierte Steuerung der Heilverfahren durch Reha-Managerinnen oder -Manager gemeinsam mit Versicherten und Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten, Arbeitgeberninnen und Arbeitgeber
  • Planung der nahtlosen Rehabilitation und zeitnahen beruflichen Wiedereingliederung
  • Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation

5.3 Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall

Die Reha-Managerinnen und -Manager der Unfallversicherungsträger greifen bei der Wiedereingliederung steuernd ein und unterstützen die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch folgende Leistungen:

  • Leistungsdiagnostik als Grundlage für Rehabilitations- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Gestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung (betriebliche Arbeits- und Belastungserprobung), mit spezieller (psychologischer/psychotherapeutischer) Betreuung
  • Entwicklung konkreter beruflicher Perspektiven mit Auswahl geeigneter Tätigkeiten und Berufe (zum Beispiel Berufsfindungsmaßnahmen)
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Beispiel mit zusätzlicher Vorförderung, besondere begleitende Betreuung
  • Förderung der unmittelbaren Re-Integration und Betreuung zur Erlangung eines konkreten Arbeitsplatzes

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