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Delegierte Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission vom ... / ANHANG II Codelisten

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1.

SPRACHENCODES

Code Beschreibung
bg Bulgarisch
bt Bulgarisch (lateinische Schrift)
hr Kroatisch
cs Tschechisch
da Dänisch
nl Niederländisch
de Englisch
et Estnisch
fi Finnisch
fr Französisch
ga Irisch
gr Griechisch (lateinische Schrift)
de Deutsch
el Griechisch
hu Ungarisch
it Italienisch
lv Lettisch
lt Litauisch
mt Maltesisch
pl Polnisch
pt Portugiesisch
ro Rumänisch
sk Slowakisch
sl Slowenisch
es Spanisch
sv Schwedisch

2.

ADMINISTRATIVER REFERENZCODE (ARC)

Feld Inhalt Feldtyp Beispiel
1 Jahr Numerisch 2 05
2 Kennung des Mitgliedstaats, in dem das e-VD/v-e-VD ursprünglich eingereicht wurde Alphabetisch 2 ES
3 Auf nationaler Ebene vergebener einmaliger Code Alphanumerisch 15 (Ziffern und Großbuchstaben) 7R19YTE17UIC8J4
4 Art der Beförderung Alphanumerisch 1 P
5 Prüfziffer Numerisch 1 9

In Feld 1 werden die letzten beiden Ziffern des Jahres angegeben, in dem die Beförderung förmlich genehmigt wurde.

In Feld 2 wird der Ländercode gemäß Codeliste 3 angegeben.

In Feld 3 ist für jede Beförderung im Rahmen des EMCS eine einmalige Kennung anzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist Sache der Verwaltungen der Mitgliedstaaten, aber jede Beförderung im Rahmen des EMCS bedarf einer eigenen Nummer.

In Feld 4 wird die Kennung für die Art der Beförderung angegeben. Bei einer Beförderung von bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren lautet der Wert "P"; bei einer Beförderung von Waren unter Steueraussetzung ist ein beliebiger anderer Wert anzugeben.

In Feld 5 wird die Prüfziffer für den gesamten ARC angegeben, wodurch Fehler bei dessen Eingabe leichter zu entdecken sind.

3.

LÄNDERCODES

Die Codes entsprechen denen im Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
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  • Gerichtsvollzieherordnung / §§ 14 - 18 B. Örtliche Zuständigkeit
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  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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