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Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Bundesrahmen-TV, Baugewerbe, Bundesrepublik, 03.02.1981, i.d.F. vom 01.12.2000 (AVE-Anfang: 01.01.2001; AVE-Ende: 31.05.2001)

Nummer: 14001.898

Klassifizierung: Bundesrahmen-TV

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 03. Februar 1981

Vorgänger: 14001.875

Nachfolger: 14001.921

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2001
AVE Ende 31. Mai 2001

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 29 vom 10. Februar 2001

Bemerkung

  1. Die bei den AVE-Einschränkungen in Bezug genommene AVE-Bekanntmachung ist beim TV 14001.798 abgedruckt.
  2. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  3. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe

vom 29. Januar 2001

 

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

b) der Bundesrahmentarifvertrag für Arbeiter vom 3. Februar 1981 in der Fassung der Tarifverträge vom 20. Oktober 1983, 29. April 1988, 22. Dezember 1989, 27. April 1990, 19. Mai 1992, 10. September 1992, 30. November 1995, 2. September 1996, 18. Dezember 1996, 9. Juni 1997, 30. Juli 1997, 13. November 1998, 9. April 1999, 26. Mai 1999, 30. Juni 1999, 20. Dezember 1999, 19. April 2000, 2. Juni 2000 und 1. Dezember 2000 einschließlich Anhang (Berufsgruppen für die Berufe des Baugewerbes) ne...

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