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Bundesrahmen-TV, Baugewerbe, Bundesrepublik, 28.09.2018, ... / Anhang zu § 2 BRTV

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EINSTELLUNGSBOGEN

(gewerbliche Arbeitnehmer1)

Arbeitgeber

Name: _________________________________________________________________

Anschrift: _________________________________________________________________

Arbeitnehmer

Name (Vor- und Zuname): ____________________________________________________________

Anschrift: _________________________________________________________________________

Geburtsdatum: ______________________ Geburtsort: ____________________________________

Staatsangehörigkeit: _________________ Familienstand2: __________________________________

Schwerbehindert3: ______________________

Erlernter Beruf: ____________________________________________________________________

Vorgesehene Tätigkeit: _____________________________________________________________

Tag der Einstellung: ____________________ Arbeitsbeginn: _______________________________

Bei befristeten Arbeitsverträgen:4

□ Befristung bis zum: _______________________ oder

□ Vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses: _______________________ oder

Ort der Einstellung:5 ___________________________________________________

Der Arbeitnehmer kann auf allen Bau- oder sonstigen Arbeitsstellen des Betriebes eingesetzt werden (§ 7 BRTV).

Lohngruppe: _____________________________________

Tarifstundenlohn (brutto): _________________________ €

Gesamttarifstundenlohn (brutto): ___________________ €

Vereinbarter Stundenlohn (brutto): ________________________ € (je Stunde)

Anspruch und Höhe der Vergütung von Überstunden, Zulagen und Zuschlägen richten sich nach § 3 Nrn. 5 und 6 BRTV sowie § 6 BRTV.

Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer tarifliche Zusatzleistungen/Vergütungen/Einmalzahlungen/Prämien im Geltungsbereich folgender Tarifverträge:6

□ TV Lohn _______________ □ TV Lohnstrukturen □ RTV Leistungslohn
□ ZusatzTV Feuerungsbau □ TV Feuerungsbauzuschläge □ ZusatzTV Isoliergewerbe
□ TVTZR □ TV 13. Monatseinkommen □ ____________________

Die jeweilige Vergütung wird gemäß § 5 Nr. 8.2 BRTV fällig und auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.

Kreditinstitut: ___________________________________

IBAN: __________________________________________

BIC: ___________________________________________

Steuerliche Identifikationsnummer: _________________________________________

Rentenversicherungsnummer: _____________________________________________

Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass im Baugewerbe für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis besondere tarifliche Ausschlussfristen gelten.

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Kalenderjahr beträgt _____ Stunden (§ 3 BRTV). Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung in der Zeitspanne von _____ bis _____ mit einer Mindestpausenzeit von _____ Minuten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ruhezeit nach §§ 5, 14 ArbZG (in der Regel 11 Stunden).

Bei Vereinbarung von Schichtarbeit:7 Schichtsystem ____________________ Schichtrhythmus __________________

Überstunden:

Möglichkeit zur Anordnung besteht Ja □ Nein □

Verpflichtung zur Leistung von Überstunden besteht bei Anordnung des Arbeitsgebers aufgrund betrieblicher Erfordernisse, insbesondere aufgrund eines Anfalls nicht planbarer Mehrarbeit; bei Bestehen eines Betriebsrates hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.
Urlaub: Anspruch und Dauer richten sich nach § 8 BRTV.
Fortbildung:

Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung besteht

Ja □ Umfang der bereitgestellten Fortbildung ____________ Nein □
betr. AV:

Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge besteht

Ja □ Versorgungsträger8 ____________ Nein □

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Vorschriften des § 11 BRTV. Eine Kündigung kann mit einer Frist von sechs Werktagen erfolgen und bedarf der Schriftform. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).

Neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind folgende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden:

□ Vereinbarung über Beförderung anderer Arbeitnehmer9

□ Vereinbarung über eine Befristung10

□ Vereinbarung von Arbeit auf Abruf11

____________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________

Arbeitspapiere und sonstige Bescheinigungen:

Meldeschein/Arbeitnehmerkontoauszug der ULAK □
Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen □
Unterlagen für betriebliche Altersversorgung (z. B. Tarifliche Zusatzrente) □
Nachweis über Krankenkassenzugehörigkeit □
Schwerbehindertenausweis □

Bescheinigungen über abgeschl...

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