Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bodenschutzgesetz Bremen / §§ 10 - 11 Teil 3 Erfassung und Überwachung von Boden- und Altlasteninformationen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 10 Bodeninformationssystem

 

(1) 1Die zuständige Behörde erhebt - soweit erforderlich - Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen und erfasst diese in einem zentral von der obersten Bodenschutz- und Altlastenbehörde geführten Bodeninformationssystem. 2In dem Bodeninformationssystem sollen folgende Merkmale erfasst werden:

 

1.

Standortangaben, insbesondere Kennzeichnung, Lage, Größe, Geländezustand, Geologie, Gewässersituation und Umfeld,

 

2.

Nutzungs- und Eigentumsangaben, insbesondere Namen von ehemaligen und gegenwärtigen Nutzungsberechtigten und Eigentümern, Anschriften, Zeiträume, Nutzungsarten,

 

3.

bei Altablagerungen: Ablagerungsverhältnisse, insbesondere Aufbau, Volumen, Abfallarten,

 

4.

bei Altstandorten: Produktionsgeschichte, insbesondere Verfahren, Stoffe, Produkte und Anlagen,

 

5.

Gefährdungsabschätzung, insbesondere Festlegung der Handlungspriorität und Untersuchungen,

 

6.

geplante Maßnahmen, insbesondere zur Dekontamination, Sicherung oder Überwachung,

 

7.

ausgeführte Maßnahmen, insbesondere deren Sanierungserfolg oder Überwachungsergebnisse sowie verbliebene Rest-Kontaminationen und Nutzungsbeschränkungen,

 

8.

sonstige für die Ermittlung und Abwehr von Gefahren und die Festlegung der Ordnungspflichtigen bedeutsame Sachverhalte und Rechtsverhältnisse.

3Das Bodeninformationssystem ist laufend fortzuschreiben.

 

(2) 1Um bodenkundliche und geowissenschaftliche Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, erhebt die oberste Bodenschutz- und Altlastenbehörde die erforderlichen Informationen und erfasst diese in dem Bodeninformationssystem. 2Dazu gehören insbesondere die von den staatlichen oder sonstigen öffentlichen Stellen erhobenen Daten aus Untersuchungen über physikalische, chemisc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Das große Verwalter-Handbuch
Das große Verwalter-Handbuch
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die Immobilienverwaltung - jetzt überarbeitet in der 10. Auflage! Es stellt den tatsächlichen Ablauf der Verwaltung im Alltag dar und beleuchtet auch die juristischen Aspekte der Verwaltung von Wohnungseigentum.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren