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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ... / 4.13 Ertragsklasse

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(1) Die Ertragsklasse ist nach Alter und Mittelhöhe des verbleibenden Bestands zu bestimmen. Für Nadelholzbestände bis zum Alter von 40 Jahren kann die Ertragsklasse in Anlehnung an die Ertragsklasse älterer, unter ähnlichen Bedingungen auf vergleichbarem Standort gewachsener Bestände ermittelt werden. Die Ertragsklasse ist in der Regel als relative Ertragsklasse anzugeben. Die Angabe in absoluter Ertragsklasse (dGzu — Vfm —) ist zulässig, sofern üblicherweise nach absoluter Ertragsklasse bonitiert wird. Die für die Bewertung zugrunde zu legende Umtriebszeit beträgt für die Holzartengruppe Fichte: 100 Jahre, Kiefer: 120 Jahre und Pappel: 50 Jahre.

 

(2) Die Ertragsklasse der Nadelhölzer ist ausschließlich mit Hilfe der von Wiedemann/Schober für mäßige Durchforstung veröffentlichten Ertragstafeln[1] anzusetzen. Für Fichte, Ertragsklasse 1 A ist die Ertragstafel der Anlage 6, für Pappel sind die Ertragstafeln der Anlage 7 anzuwenden. Ergebnisse einer Ertragsklassenbestimmung, der andere Schätzungshilfsmittel zugrunde liegen, sind nach den Angaben über Alter und Mittelhöhe des verbleibenden Bestands auf die Angaben der vorgenannten Ertragstafeln umzurechnen.

 

(3) Für jede Altersklasse ist die durchschnittliche Ertragsklasse entsprechend dem Flächenanteil der einzelnen Bestände dieser Altersklasse auszuweisen, und zwar mindestens auf eine Viertelertragsklasse genau, bei relativer Ertragsklasse also zum Beispiel auf II25, II55, II75, III0.

Relative Viertelertragsklassen reichen

bei 0,25 von 0,13 bis 0,37

bei 0,50 von 0,38 bis 0,62

bei 0,75 von 0,63 bis 0,87

bei 0,00 von 0,88 bis 0,12.

Den relativen Ertragsklassen der Fichte entsprechen folgende absolute Ertragsklassen:

 
Holzartengruppe F i c h t e (dGz 100)
relative Ekl absolute Ekl in Vfm von — bis
I A,00   14,61 und mehr
25   13,91—14...

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